Von der Identität des Leasingnehmers sowie etwaiger Bürgen habe ich mich anhand persönlich vorgelegter Ausweisdokumente überzeugt. Vor Unterzeichnung des Leasingantrages habe ich dem Leasingnehmer, soweit dieser Verbraucher ist, die Standardinformationen (SECCI) und die Erläuterungen zu dem Vertrag ausgehändigt und ihm Gelegenheit gegeben, diese ungestört zu prüfen. Sämtliche Vertragserklärungen wurden in meiner Gegenwart digital signiert.