Daten des Leasingnehmers/Vertragspartners


Bestätigung der Bankverbindung

Hinweis:
Diese Bestätigung dient zur Sicherstellung, dass die Bankverbindung der ein- und ausgehenden Zahlungen Ihres Unternehmens mit obiger Bankverbindung übereinstimmt, und stellt kein Mandat zum Einzug der Leasingrate dar.

Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Die Arval Deutschland GmbH ist gesetzlich gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG i. V. m. § 11 Abs. 1 und Abs. 5 GwG verpflichtet, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Der Kunde ist durch § 11 Abs. 6 GwG gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Daten verpflichtet.

Definition wirtschaftlich Berechtigter (wB):
Wirtschaftlich Berechtigter i. S. des GwG ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

Alle weiteren Erläuterungen zu dem Begriff des wirtschaftlich Berechtigten und dessen Umsetzung bei der Arval Deutschland GmbH finden Sie auf dem Informationsblatt in der Anlage zu diesem Schreiben.
 

Die Gesellschaft ist an einem organisierten Markt i. S. d. § 3 Abs. 2 GwG und § 2 Abs. 5 WpHG börsennotiert, an dem gemeinschaftsrechtlich entsprechende Transparenzanforderungen in Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertige internationale Standards gelten.

Hinweis: Angaben hierzu auf der nächsten Seite erforderlich.

Hinweis: Angaben hierzu auf der nächsten Seite erforderlich.

Grund: Hierbei handelt es sich um den gesetzlichen Vertreter, den geschäftsführenden Gesellschafter oder Partner des Vertragspartners. Hinweis: Angaben hierzu auf der nächsten Seite erforderlich.


Klärung des PEP-Status

Die Arval Deutschland GmbH ist zudem gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG verpflichtet, den PEP­Status seiner Vertragspartner und der wirtschaftlich Berechtigten zu klären. Der Vertragspartner ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG i. V. m. § 11 Abs. 6 GwG verpflichtet, der Arval Deutschland GmbH die hierzu notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

Definition einer politisch exponierten Person (PEP)
Bei einer politisch exponierten Person – PEP – i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG handelt es sich gemäß § 1 Abs. 12 GwG um eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, oder um ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person. Weitere Informationen über den PEP­Status befinden sich auf dem beigefügten Informationsblatt.

Wirtschaftlich Berechtigte (gilt auch für fiktive wirtschaftlich Berechtigte)

Weitere wirtschaftliche Berechtigte

Weitere witschaftliche Berechtigte
Sind weitere wirtschaftlich Berechtigte bei dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin vorhanden, müssen diese im Formular unter dem Punkt "Weitere wirtschaftliche Berechtigte" genannt werden.

Angaben zur auftretenden Person**

** Auftretende Personen
Für jede auftretende Person muss ein Postident durchgeführt und die entsprechende Handlungsvollmacht hochgeladen werden. 

Weitere auftretende Personen

Handlungsvollmacht auftretende Person

Die auftretende Person wird durch dieses Formular berechtigt, gegenüber der Arval Deutschland GmbH als auftretende Person i. S. d. § 10 Abs. 1 GwG zu handeln.

Hierzu ist das Formular nachfolgend zwingend von mindestens einer Person zu unterzeichnen, die aufgrund der vorliegenden Dokumente (Auszug aus dem amtlichen Register oder Verzeichnis, aus Gründungsdokumenten oder gleichwertige beweiskräftige Dokumente) zeichnungsberechtigt ist. Es ist zudem eine Kopie des Unterschriftenverzeichnisses oder eine Kopie des Ausweises des rechtsgeschäftlichen Vertreters zu erstellen.
 
Bitte verwenden Sie hierzu folgendes PDF:
Handlungsvollmacht auftretende Person - PDF


Nach Unterzeichnung der Handlungsvollmacht laden Sie bitte das Dokument für alle auftretenden Personen über den unten stehenden Button hoch.

Maximal 12 Dateien möglich.
32 MB -Obergrenze
Erlaubte Formate: pdf, doc, docx, odt, ppt, pptx, xls, xlsx.


Identifikation der auftretenden Personen

Zur Identifikation stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
  

Vertretungsberechtigung der auftretenden Person

Gemäß den Vorgaben des § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG ist die Berechtigung der auftretenden Person zu prüfen.

(HR-Auszug oder gleichwertige beweiskräftige Dokumente)


Hinweis

Benötigte Identifikationsunterlagen für juristische Personen und Personengesellschaften:

Der Identifikations- und Verifikationsprozess für die auftretende Person ist mittels des PostIdent- bzw. VideoIdentt-Verfahrens durchzuführen oder persönlich vor Ort durch einen Mitarbeiter der Arval Deutschland GmbH

Zustimmungen

Ich versichere, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass diese Selbstauskunft eine wesentliche Grundlage für die Vertragsannahme ist und falsche Angaben zum Rücktritt oder zur sofortigen Kündigung führen können.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Unsere Datenschutzinformation finden Sie hier