Die Arval Deutschland GmbH ist zudem gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG verpflichtet, den PEPStatus seiner Vertragspartner und der wirtschaftlich Berechtigten zu klären. Der Vertragspartner ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG i. V. m. § 11 Abs. 6 GwG verpflichtet, der Arval Deutschland GmbH die hierzu notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
Definition einer politisch exponierten Person (PEP)
Bei einer politisch exponierten Person – PEP – i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 4 GwG handelt es sich gemäß § 1 Abs. 12 GwG um eine natürliche Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, oder um ein unmittelbares Familienmitglied dieser Person oder eine ihr bekanntermaßen nahestehende Person. Weitere Informationen über den PEPStatus befinden sich auf dem beigefügten Informationsblatt.