Mann mit Handy und Sonnenbrille beim Laden seines Elektroautos als Symbol für effizientes Fuhrparkmanagement

Förderung für Elektromobilität ab 2026 - das sollten Sie wissen

Elektromobilität 28 Jan 2026

Die Förderung der Elektromobilität in 2026 gilt für neu zugelassene Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge und kann sowohl beim Kauf als auch beim Leasing in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung hat am 19.01.2026 die Details zur Förderung der Elektromobilität vorgestellt. Ziel ist es demnach, private Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Umstieg auf elektrifizierte Fahrzeuge zu unterstützen. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026 für neu zugelassene Fahrzeuge ab 2026.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Die Förderung gilt für neu zugelassene Fahrzeuge im Jahr 2026, sowohl beim Kauf als auch beim Leasing:
- Batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs)
- Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (“Range Extender”), sofern sie nicht mehr als 60 g/km CO2 ausstoßen und mindestens 80 km elektrische Reichweite haben

Wichtiger Hinweis: Gebrauchtfahrzeuge sind nicht förderfähig.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe ist sozial gestaffelt und abhängig vom zu versteuerndem Haushaltseinkommen:
- BEV: mindestens 3.000 € Basisförderung, maximal 6.000 €
- PHEV und Range Extender: mindestens 1.500 €

Zusätzliche Staffelungen
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von:
- bis zu 80.000 € sind antragsberechtigt (bis zu 85.000 € bei einem Kind / bis zu 90.000 € bei zwei Kindern)
- Haushalte < 60.000 € erhalten 4.000 € Förderung
Haushalte mit weniger als 45.000 € erhalten 5.000 € Zuschuss

Pro Kind erhöht sich die Förderung um jeweils 500 Euro, insgesamt jedoch um höchstens 1.000 Euro

 

Hintergrundbild

Quelle: Bundesministerium / Auszug ADAC

 

Antragstellung und Zeitplan

- Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2026 über ein Online-Portal möglich
- Die Förderung kann bis zu einem Jahr nach der Neuzulassung beantragt werden
- Die Gesamtfördervolumen ist auf rund 800.000 Fahrzeuge für die nächsten 3-4 Jahre ausgelegt
- Es gibt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung, die sowohl für gekaufte als auch für geleaste Fahrzeuge gilt. Innerhalb dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht weiterverkauft oder vorzeitig aus dem Leasing genommen werden.

 

Wie unterstützen wir Sie?

Arval Deutschland informiert Sie über die aktuellen Rahmenbedingungen der Förderung und berät Sie im Zusammenhang mit Ihrer Leasing- und Mobilitätsstrategie. Die Beantragung der Förderung erfolgt nicht über Arval Deutschland, sondern muss von dem Förderberechtigten selbst eingereicht werden.

Hinweis: Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf dem aktuellen Informationsstand und stehen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Ausgestaltung.

 

Häufig gestellte Fragen

Wer kann die Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000€ (bis zu 85.000 € bei einem Kind / bis zu 90.000 € bei zwei Kindern).

Gilt die Förderung auch für Leasingfahrzeuge?

Ja, die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing von neu zugelassenen Fahrzeugen mit einer Mindesthaltedauer von 36 Monaten.

Ab wann gilt die Förderung?

Rückwirkend ab 01.01.2026 für alle Fahrzeuge mit Neuzulassung.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Voraussichtlich im 2. Quartal 2026 über ein Online-Portal.

Wie hoch ist die Förderung?

Zwischen 3.000 € und 6.000 € für reine Elektrofahrzeuge (BEV), abhängig vom Haushaltseinkommen. Für PHEVs mindestens 1.500 €.

Ist Arval Antragsteller oder Auszahler der Förderung?

Nein, die Förderung muss vom Antragsteller:in eingereicht werden.

Gilt die Förderung für Dienstwagen?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, versteuern den geldwerten Vorteil. Für BEV und PHEV gibt es Vergünstigungen je nach Bruttolistenpreis. 

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