Zusätzliche Förderung der Elektromobilität für das Sozial- und Gesundheitswesen

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  • Sozial und Mobil Förderung Elektromobilität

    Die E-Förderung „Sozial & Mobil“

  • Elektromobilität für Soziale Einrichtungen - sozial und mobil

    Unternehmen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen profitieren bis September 2024 vom Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“.

    Steigen Sie jetzt auf rein batterieelektrische Neufahrzeuge um, und sichern Sie sich zusätzliche Fördergelder von im Schnitt € 1.500.- und mehr pro Elektroauto für Ihre (zukünftige) E-Flotte. 


    Wir erleichtern Ihnen den Zugang zu den Fördergeldern und ermöglichen Ihnen dank attraktiver Leasingkonditionen einen ressourcenschonenden Umstieg auf Vollelektrische Mobilität.

    Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ der Bundesregierung

    Der Bund unterstützt mit dem Förderpaket „Sozial & Mobil“ beispielsweise mobile Pflegedienste, Sozialstationen, Krankenhäuser, Hebammen und jede Menge weitere Organisationen und Unternehmen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen beim Umstieg auf Elektromobilität.

    Niedergelassene Ärzte und Arztpraxen sind nicht antragsberechtigt!

    Förderung reiner Elektroautos (BEV)

    Etwa 273.000 Fahrzeuge auf deutschen Straßen fahren für das Sozial- und Gesundheitswesen. Nur ein Bruchteil davon wird bisher elektrisch betrieben. Und da bis 2030 auf Deutschlands Straßen größtenteils E-Fahrzeuge rollen sollen, gibt es jetzt von Bund noch einmal zusätzliche Förderungen, um den E-Auto-Anteil besonders in diesem Segment spürbar zu erhöhen.

    Wir bringen Ihre E-Flotte ins Rollen 

    Wir unterstützen Sie aktiv beim Umstieg von einem konventionell betriebenen Fuhrpark auf einen elektrisierten E-Fuhrpark. Mit uns gelingt der Umstieg auf Elektromobilität ohne hohe Anschaffungskosten:

    1. Sie wählen Ihr gewünschtes Elektroauto aus.
    2. Unserer E-Mobility-Experten wickeln den gesamten bürokratischen Teil des Flottenaustauschprogrammes für Sie ab.
    3. Im Anschluss daran, machen wir Ihnen ein Leasingangebot zu günstigen Konditionen.

    Vorteile von Elektromobilität bei Arval

    • Fundierte Beratung beim Umstieg zur E-Flotte
    • Große Auswahl an Elektrofahrzeugen
    • Sehr attraktive Leasingkonditionen
    • Abwicklung der Förderungsbeantragung

     

    Und wie geht es weiter?

    Haben Sie Interesse oder möchten Sie eine Beratung von uns? Dann wählen Sie bitte im nächsten Schritt Ihre Fuhrparkgröße, und füllen das entsprechende Kontaktformular aus. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, helfen Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Elektrofahrzeuge, und unterstützen für Sie bei der Abwicklung des passenden Förderprogramms.

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    Was sind die

    Fördervoraussetzungen?

  • Was sind die Fördervoraussetzungen?

    Fördervoraussetzung ist eine laut Handelsregisterauszug eindeutige Zuordnung der Einrichtung/Unternehmung zur Wirtschaftszweigklassifikation Q. Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Seniorenheime, mobile Pflegedienste, Flüchtlingseinrichtungen, sog. Tafeln, Kinder- und Jugendeinrichtungen uvm.

    Wir stehen Ihnen als Händlerpartner zur Erstellung eines Leasingangebots zur Verfügung, wenn Ihr Institutionskennzeichen mit einer der folgenden Zahlenkombinationen beginnt:

    26... (Krankenhäuser, Kurheime, Sanatorien)

    45... (freiberufliche Hebammen)

    46... (Krankenpfleger, Hauspfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger, ambulante Pflegedienste)

    48... (nach § 125 SGB V, verordnete Hausbesuche)

    50... (karitative Organisationen, die nicht zur Kirche gehören)

    51... (Rehabilitationsstätten, Sozialstationen, Pflegeheime)

    53... (Einrichtung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation)

    54... (nach § 111 SGB V, ambulante Rehabilitationseinrichtungen)

    Förderungsfähig sind zudem Unternehmen und Organisationen, die in Anlehnung an die Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen der Wirtschaftszweigklassifikation tätig sind, z.B. Leasinggeber, die an diese Unternehmen leasen.

     

    Im Detail förderfähig sind:

    • Wohlfahrtsverbände, kirchliche Körperschaften und ihre Arbeitsgemeinschaften, Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime,
    • Ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und deren Träger,
    • Stationäre Altenhilfe und Wohngruppen,
    • Behindertenwerkstätten,
    • Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie,
    • Müttergenesungswerke,
    • Kindergärten, Kindertagesstätten,
    • Schulen, Bildungs- und Jugendeinrichtungen,
    • Gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
    • Mehrgenerationenhäuser mit offenem Tagestreffpunkt,
    • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
    • Kieztreffs und Begegnungsstätten,
    • Flüchtlingseinrichtungen,
    • Obdachloseneinrichtungen und Tafeln,
    • Bibliotheken,
    • Träger des Brand- und Katastrophenschutzes und Rettungswesens,
    • Selbsthilfegruppen und Sozialberatungsstellen,
    • Jugendherbergen und Familienferienstätten,
    • Träger der beruflichen Eingliederung und beruflichen Weiterbildung,
    • Bildungsträger der Sozialen Arbeit (z. B. Tagungshäuser, Fortbildungseinrichtungen, Bildungswerke und Akademien),
    • Frauenhäuser,
    • Einrichtungen der Jugendhilfe und SOS-Kinderdörfer,
    • Einrichtungen zur Betreuung und Behandlung suchtkranker Menschen.

     

    Für diese Informationen zum Förderprogramm „Sozial & Mobil“ übernehmen wir keine Gewähr. Informieren Sie sich bitte bei speziellen Fragen zusätzlich auf den Seiten des Bundesministeriums oder sprechen Sie uns an. Dort finden Sie auch ein Berechnungstool zur Berechnung der möglichen Förderhöhe auf Basis der De-minimis-Beihilfe!

    Weitere Fragen zum Förderprogramm

    Was wird gefördert?

    Fördergegenstand des Programmes „Sozial & Mobil“ sind rein elektrisch betriebene Neufahrzeuge (BEV). Hybrid-Autos, Plug-in-Hybrid-Autos oder Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen betrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.


    Wie lange läuft das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“?

    Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ läuft bis September 2024.


    Woher kommt die Förderung?

    Das Flottenaustauschprogramm ist ein Förderungsprogramm der Bundesrepublik Deutschlands. Finanziert wird es aus dem Topf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Mit dem Förderungsprogramm werden sowohl Klimaziele als auch die Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus nach der Corona-Krise angestossen.

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  • Öffentliches Laden und Tanken ganz unkompliziert

    Unser aktuelles Angebote

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    Renault ZOE - Sozial & Mobil
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    Leasing Renault ZOE EV50 110hp/135hp Evolution 

    Beispielrechnung:

    Jahreskilometer
    10.000

    Leasinglaufzeit
    36 Monate

    Gesamtleasingrate pro Monat exkl. MwSt.
    ab 221,35 Euro 

    Sozial & Mobil Image

    Jetzt Förderung beantragen

    Wählen Sie Ihre Fuhrparkgröße und füllen Sie das Formular aus!


    Vorteile von Elektromobilität bei Arval

    • Umfassende Beratung beim Umstieg zur E-Flotte
    • Große Auswahl an Elektrofahrzeugen
    • Attraktiven Leasingkonditionen
    • Abwicklung der Förderungsbeantragung

     

    Und wie geht es weiter?

    Haben Sie Interesse oder möchten Sie eine Beratung von uns? Dann wählen Sie bitte im nächsten Schritt Ihre Fuhrparkgröße und füllen das entsprechende Kontaktformular aus. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, vereinbaren mit Ihnen einen Termin, helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Elektrofahrzeugs und übernehmen für Sie die Abwicklung des passenden Förderprogramms.