BAFA-Förderung
Mit der Kaufprämie des Bundes wird der Anreiz geschaffen, den Umstieg auf Fahrzeuge mit batterieelektrischen Antrieben finanziell zu fördern. Die Hersteller erfüllen ihre Aufgabe und die Angebotspalette an E-Fahrzeugen steigt stetig an. Auch Sie können ganz einfach davon profitieren und mit dem Umweltbonus bares Geld sparen.
Alle wichtigen Details zum Förderprogramm des Umweltbonus:
- Förderberechtigte: Unternehmen, Privatpersonen, Verband/Vereinigung
- Fördergegenstand: Elektrifizierte Neufahrzeuge (BEV, PHEV, FCEV)
- Laufzeit bis: 31.12.2025
- Förderhöhen:
Die dargestellten Prämien beziehen sich auf die aktuellen Werte inkl. Innovationsprämie. Die Richtlinie zur Innovationsprämie gilt bis zum 31.12.2022.
- Fördervoraussetzung:
- Anschaffung eines Elektro-, Plug-In- oder Brennstoffzellenfahrzeugs
- Wunschfahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge („BAFA Liste“) veröffentlicht sein
- Zulassung liegt maximal 12 Monate zurück
- Mindesthaltedauer beträgt 24 Monate
- Netto-Grundlistenpreis (exkl. Modelllinie oder Motorvariante) darf 65.000€ nicht übersteigen - Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle