Informationen zur BAFA-Förderung

BAFA-Förderung

Mit der Kaufprämie des Bundes wird der Anreiz geschaffen, den Umstieg auf Fahrzeuge mit batterieelektrischen Antrieben finanziell zu fördern. Die Hersteller erfüllen ihre Aufgabe und die Angebotspalette an E-Fahrzeugen steigt stetig an.  Auch Sie können ganz einfach davon profitieren und mit dem Umweltbonus bares Geld sparen.

 

Alle wichtigen Details zum Förderprogramm des Umweltbonus:

 

  • Förderberechtigte: Unternehmen, Privatpersonen, Verband/Vereinigung
  • Fördergegenstand: Elektrifizierte Neufahrzeuge (BEV, PHEV, FCEV)
  • Laufzeit bis: 31.12.2025
  • Förderhöhen:

 

BAFA-Förderungen NEU

Die dargestellten Prämien beziehen sich auf die aktuellen Werte inkl. Innovationsprämie. Die Richtlinie zur Innovationsprämie gilt bis zum 31.12.2022.
  • Fördervoraussetzung:
    - Anschaffung eines Elektro-, Plug-In- oder Brennstoffzellenfahrzeugs
    - Wunschfahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge („BAFA Liste“) veröffentlicht sein
    - Zulassung liegt maximal 12 Monate zurück
    Mindesthaltedauer beträgt 24 Monate

    - Netto-Grundlistenpreis (exkl. Modelllinie oder Motorvariante) darf 65.000€ nicht übersteigen
  • Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle