BAFA-Förderung
Mit der Kaufprämie der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) schafft die Bundesregierung einen finanziellen Anreiz für den Umstieg auf Fahrzeuge mit batterieelektrischen Antrieben. Als Privatperson können Sie auch beim Leasing vom Umweltbonus profitieren und aktiv die Umwelt schonen. Die Förderung verringert selbstverständlich die Leasingrate und somit können Sie auch als Leasingnehmer bares Geld sparen. Da die Nachfrage nach Elektroautos immer größer wird, erweitern auch die Auto-Hersteller ihre Angebotspalette an E-Fahrzeugen.
Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf bei bis zum 31.12.2023 gestellten Anträgen 65.000 Euro nicht überschreiten. Ab dem 01.01.2024 ist die Antragstellung ausschließlich für solche Fahrzeuge zulässig, deren NettoListenpreis des Basismodells maximal 45.000 Euro beträgt.
Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Förderung durch den Umweltbonus für PHEVs. Die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wurden abgesenkt. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Anträge.
Die Mindesthaltedauer wird bei Fahrzeugkauf und Leasing erhöht und beträgt ab dem 1. Januar 2023 zwölf Monate. Dementsprechend sind ausschließlich Leasingfahrzeuge förderfähig, deren Leasingvertragslaufzeiten 12 oder mehr Monate betragen.
Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten erhalten die volle Förderhöhe. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend gestaffelt und fällt damit niedriger aus.
Wer ist förderfähig?
- Förderberechtigte sind seit 01.09.2023 nur noch Privatpersonen. Für gewerbliches Leasing kann die BAFA-Förderung nicht mehr beantragt werden.
- Fördergegenstand: vollständig elektrifizierte Neufahrzeuge und "junge Gebrauchte"
- Laufzeit bis: 31.12.2025
Fördersätze für Neufahrzeuge
Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) der Förderung für rein batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge:
o mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 2.250 bis 4.500 Euro
o mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro: 1.500 bis 3.000 Euro
Fördervoraussetzung:
- Anschaffung eines Elektroautos oder Brennstoffzellenfahrzeugs
- Wunschfahrzeug muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge („BAFA Liste“) veröffentlicht sein
- Zulassung liegt maximal 12 Monate zurück
- Netto-Grundlistenpreis (exkl. Modelllinie oder Motorvariante) darf 65.000€ nicht übersteigen
- Mindesthaltedauer beträgt 12 Monate
- Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Informationsstand: September 2023.
Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt Arval keine Gewähr. Für aktuelle Informationen informieren Sie sich direkt auf den Seiten der BAFA.