Allgemeines
Staatliche Förderungen sind ein wesentlicher Treiber für den erfolgreichen Umstieg auf die Elektromobilität. Bis 2030 sollen sechs Millionen E-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Die Bundesregierung unterstützt dieses ambitionierte Ziel und bietet Ihnen die Möglichkeit von bundesweiten Förderprogrammen zu profitieren. Zu diesen Förderprogrammen gehören z.B. die BAFA-Förderung und das Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil. Regionale Fördermöglichkeiten ergänzen das Angebot und bieten zusätzliche Anreize.
Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil
Das Programm ist eine Hilfe für Helfende und steht allen Organisationen oder Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen zur Verfügung, die ihren Fuhrpark mit rein batterieelektrischen Neufahrzeugen (BEV) gestalten.
Über das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ bietet das Bundesministerium eine Förderungsvolumen von 200 Millionen Euro. Arval, als Spezialist für Full-Service-Fahrzeugleasing und als Anbieter neuer Mobilitätslösungen, unterstützt aktiv Unternehmen beim Umstieg von einem konventionell betrieben Fuhrpark zu einem E-Fuhrpark. Als herstellerunabhängige Leasinggesellschaft bietet Arval Ihnen eine große Auswahl an Elektrofahrzeugen zu attraktiven Konditionen und übernimmt gleichzeitig die Auftragserstellung der Förderungen für Sie.
Alle wichtigen Details zum Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil:
- Förderberechtigte: Verbände, Vereinigungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen
- Fördergegenstand: Rein elektrisch betriebene Neufahrzeuge (BEV)
- Laufzeit bis: 2022
- Förderhöhe: Die Förderhöhe wird individuell für Ihr Wunschfahrzeug ermittelt. Hinweis: Eine Kombination mit der BAFA-Förderung ist möglich.
- Fördervoraussetzung:
- Laut Handelsregisterauszug eindeutige Zuordnung der Einrichtung/Unternehmung zur Wirtschaftszweigklassifikation Q – Bsp.: Krankenhäuser, Seniorenheime, mobile Pflegedienste, Ärzte, Kindertagesstätten, etc.
- Aufgrund der Tätigkeit der Einrichtung/Unternehmung in Anlehnung an der Wirtschaftszweigklassifikation Q. - Fördergeber: Bundesregierung / Bundesministerium für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit
Das Einreichen von Beschaffungsanträgen im Flottenaustauschprogramm ist seit 11. Mai 2023 leider nicht mehr möglich.
Vorteile von Elektromobilität bei Arval
- Umfassende Beratung beim Umstieg zur E-Flotte
- Große Auswahl an Elektrofahrzeugen
- Attraktiven Leasingkonditionen
- Abwicklung der Förderungsbeantragung
Und wie geht es weiter?
Haben Sie Interesse oder möchten Sie eine Beratung von uns? Dann wählen Sie bitte im nächsten Schritt Ihre Fuhrparkgröße und füllen das entsprechende Kontaktformular aus. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, vereinbaren mit Ihnen einen Termin, helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Elektrofahrzeugs und übernehmen für Sie die Abwicklung des passenden Förderprogramms.