Arval Background

Elektromobilität bei Arval

Content

Mit E-Mobility-Leasing rollen Sie entspannt in die Zukunft.

Sie planen Ihren Umstieg auf Elektromobilität? Mit uns vollziehen Sie den Mobilitätswandel unkompliziert und gut kalkulierbar. Unser Ziel ist es, Ihnen den Wechsel zur Elektromobilität mit unseren Leasing-Angeboten so einfach wie möglich zu machen. Mit Elektroauto- oder Hybrid-Leasing-Fahrzeugen rollen Sie entspannt in die Zukunft, sparen Geld und schützen dabei auch noch das Klima.

Im Gegensatz zum klassischen Verbrenner stoßen voll- oder teilweise batteriebetriebene Fahrzeuge weniger bis gar keine Schadstoffe und Treibhausgase aus. Somit schonen elektrifizierte Kraftfahrzeuge die Umwelt und verbessern die Luftqualität - insbesondere in stark abgasbelasteten Innenstädten.

Elektrische Antriebe sind auf dem Vormarsch: Bereits ab 2025 werden in der EU keine neuen Verbrenner mehr zugelassen, um die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens von 2018 erreichen zu können. Profitieren Sie von den Förderpaketen, die der Staat und die Automobilhersteller für die schnellere Verbreitung der Elektromobilität zur Verfügung stellt. Mehr Infos zum Thema Förderung für E-Auto und Hybrid finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Wir begleiten Sie auf dem Weg in eine klimafreundlichere Zukunft der Mobilität mit unseren E-Leasing-Angeboten.

 

E-Auto oder Hybrid - leasen Sie Ihren passenden Antrieb

Das reine Elektroauto, der sogenannte Stromer, wird ausschließlich durch Strom und durch zurückgewonnene Bewegungsenergie angetrieben. Die aufgewendete Energie speichert das Fahrzeug in eine Batterie. Ein Hybridfahrzeug hingegen ist als Micro-, Mild-, Voll- und Plug-in-Hybrid erhältlich und hat zusätzlich zur E-Maschine einen benzinbetriebenen Verbrennungsmotor. Dieser Motor wird genutzt, wenn eine Fahrt mit hoher Reichweite gefahren werden muss. Auf Kurzstrecken und im Stadtverkehr fährt das Hybrid-Auto voll elektrisch. Die effektive Reichweite variiert je nach Modell und Motor. Die meisten Hybridfahrzeuge fahren aktuell mindestens 40 km elektrisch.

 

Vorteile E-Auto

  • Günstige Betriebs- und Wartungskosten, da geringerer Verschleiß- und Ersatzteilbedarf

  • Steuerersparnisse: E-Auto-Besitzer zahlen in den ersten 10 Jahren keine KFZ-Steuer

  • Im Betrieb komplett abgasfrei und 100 % emissionsfrei, wenn der „getankte“ Strom aus regenerativen Energiequellen stammt (Ökostrom)

  • Nahezu lautloses Fahren

  • Kein Verbrauch fossiler Kraftstoffe

  • Freie Fahrt in Umweltzonen, da keine CO2-Emissionen

 

Weitere Informationen zum Thema Elektroauto-Leasing

Vorteile Hybrid

  • Niedrigerer CO₂-Ausstoß und geringere Schadstoff-Emissionen im Vergleich zum Verbrenner

  • Hohe Reichweite

  • Weniger Spritkosten durch teil-elektrischen und bei Voll-, Midi- und Micro-Hybrid selbstladendem Betrieb

  • Geringerer Verbrauch fossiler Kraftstoffe als ein Verbrenner

  • Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Motor und mindestens 40 Kilometer Reichweite per Elektroantrieb dürfen in Umweltzonen fahren

  • insbesondere im Stadtverkehr signifikant umweltfreundlicher

  • Einsatz innovativer On-Board-Technologien, die ohne zusätzliche Batterie-Versorgung nicht möglich wären

 

Weitere Informationen zum Thema Hybridauto-Leasing

Elektroauto oder Hybrid? - Die Unterschiede zusammengefasst

  • Das reine Elektroauto, der sogenannte Stromer, wird ausschließlich durch Strom und durch zurückgewonnene Bewegungsenergie angetrieben. Eine Batterie speichert die zugeführte Energie, welche im Elektromotor umgesetzt wird.

  • Im Hybrid-Fahrzeug hingegen ist zusätzlich zum Verbrennungsmotor ein Elektromotor eingebaut, welcher die Leistung effizient steigert. Die clevere Hybrid-Technologie ermöglicht es dem Fahrzeug, Energie zwischenzuspeichern.

  • Diese wird dann beispielsweise bei „Stop-And-Go“ im Stadtverkehr oder für das Anlassen und Anfahren genutzt. Viele Vorgänge im Fahrzeug, die normalerweise sehr viel Treibstoff benötigen, laufen damit effizienter und ressourcenschonender ab. Unterschieden wird hier nach dem Maß der Elektrifizierung zwischen Micro-, Mild-, Voll- und Plug-in-Hybrid. Alle Varianten sind im Arval-Leasing-Sortiment vorhanden.

 

 

Mit E-Leasing schonen Sie Klima und Geldbeutel

Wer Gutes tun und sparen will, least ein alternativ angetriebenes Fahrzeug und steigt damit günstig auf die E-Mobilität um. Wir sorgen mit unseren E-Auto- und Hybrid-Leasing-Angeboten dafür, dass alternative Antriebe auch mit limitiertem Budget erschwinglich sind.

E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge schonen das Klima und den Geldbeutel. Mit der Finanzierungform Leasing und einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service-Paket gehen Sie kein Risiko ein. Statt hoher Anschaffungs- und Unterhaltskosten zahlen Sie beim Leasing, insbesondere beim Full-Service-Leasing, nur eine moderate Leasingrate, in der alle Ausgaben, mit Ausnahme der Tank- und Ladekosten, bereits enthalten sind.

Wir bieten faire, bezahlbare Leasing-Angebote für zukunftsorientierte Autofahrer und verantwortungsvolle Unternehmen, die umwelt- und kostenbewusst unterwegs sein wollen.

Antragstellung für den Umweltbonus nicht mehr möglich

Mit Wirkung vom 18. Dezember 2023 ist die finanzielle Unterstützung für den Kauf elektrischer Fahrzeuge, bekannt als Umweltbonus, eingestellt worden.

Die Entscheidung, den Verkauf von Elektrofahrzeugen durch den Umweltbonus nicht weiter zu fördern, fiel im Rahmen der Gespräche über den Klima- und Transformationsfond (KTF) am 13. Dezember 2023. Demnach wurden ab dem 18. Dezmeber 2023, 00:00 Uhr, keine neuen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr angenommen.

Das Ende des Umweltbonus wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Dem Klime- und Transformationsfond (KTF) wurden darin 60 Milliarden Euro entzogen. Daher musser der Finanzplan des Klime- und Transformationsfonds (KTF) für das Jahr 2024 überarbeitet werden.

WICHTIG: Förderzusagen, die bereits gemacht wurden, sind von dieser Beendigung nicht betroffen und werden entsprechend ausgezahlt. Eingreichte Anträge, die bis zum 17 Dezember 2023 beim BAFA eingingen, werden noch bearbeitet und bei Erfüllung aller Bedingungen genehmigt.

Quelle: BAFA - Einzelantrag stellen

Stand: Februar 2024

 

 

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA), fördert gemeinsam mit den Automobilherstellern die Verbreitung der E-Mobilität in Deutschland. 
 
Beim Leasing eines Elektroautos greifen weiterhin der staatliche Umweltbonus und die Innovationsprämie. Zusätzlich unterstützen einige Bundesländer und Städte mit eigenen Programmen die Elektromobilität. Die geringeren Kosten für die Anschaffung sorgen für niedrigere Leasingraten. Somit sparen Sie bares Geld beim Umstieg auf alternative Antriebe.

Mit Beginn 2023 hat die Bundesregierung die Förderung von alternativer Mobilität neu ausgerichtet. Ab dem 1. Januar 2023 werden gesenkte Fördersätze für Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge gezahlt. Für Hybridfahrzeuge hingegen ist die Förderung Ende 2022 ausgelaufen. 

Aufgrund der momentan langen Lieferzeiten für Neufahrzeuge empfiehlt Arval daher, Bestellungen für rein batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge frühzeitig zu platzieren.

Zusammenfassend gelten folgende Bedingungen für die E-Auto-Förderung:

  • Aktuell können Privatpersonen und Gewerbetreibende Anträge auf Förderung für die Elektromobilität stellen, wenn sich das E-Auto auf der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge befindet.
  • Die Förderung wird ab dem 1. September 2023 auf Privatpersonen beschränkt.
  • Die Mindesthaltedauer wird bei Fahrzeugkauf und Leasing erhöht und beträgt ab dem 1. Januar 2023 zwölf Monate. Dementsprechend sind ausschließlich Leasingfahrzeuge förderfähig, deren Leasingvertragslaufzeiten 12 oder mehr Monate betragen.
  • Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten erhalten die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.

Weitere Informationen zum Thema Förderung für E-Autos finden Sie auf unseren Seiten. Für die Richtigkeit und die Aktualität besteht keine Garantie. Für aktuelle Informationen informieren Sie sich direkt auf den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.  

Stand Februar 2023.

Förderungen und Zuschüsse im Überblick

Rich text

Leasing einfach erklärt: Leasing funktioniert ähnlich wie Mieten. Der Leasinggeber finanziert das Leasingobjekt, in diesem Fall das Elektroauto oder Hybrid-Auto, und überlässt es dem Leasingnehmer für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. In diesem Zeitraum zahlt der Leasingnehmer monatlich einen vereinbarten Betrag, die Leasingrate, an den Leasinggeber. Während der gesamten Vertragslaufzeit bleibt das Leasingobjekt Eigentum des Leasinggebers. Am Ende der Laufzeit wird es an die Leasinggesellschaft zurückgegeben, kann aber auch gekauft werden.

Rich text

Elektroauto- und Hybrid-Auto-Leasing lohnt sich für Privat- und Gewerbekunden, die günstig und ohne Risiko einen elektrisierten Neuwagen fahren möchten.

Leasen bedeutet Planungssicherheit, Liquidität und Flexibilität. Statt hoher Anschaffungskosten zahlen Leasingnehmer gleichbleibende, moderate Leasing-Monatsraten für das auf die Vertragslaufzeit begrenzte Fahren des Elektro- oder Hybrid-PKWs. Die Inanspruchnahme eines Service-Pakets macht Werkstattleistungen kostenfrei.

Nach Ablauf der Leasingzeit, die der Leasingnehmer selbst festlegen kann, kann das Fahrzeug ohne Sorge um den Restwert abgegeben werden. Das Risiko des Wertverlustes beim Verkauf des Gebrauchtwagens trägt allein der Leasinggeber. Für Leasingnehmer ist der Wechsel zu einem technisch aktuellen E- oder Hybrid-Auto umgehend möglich.

Rich text

Antragstellung für den Umweltbonus nicht mehr möglich

Mit Wirkung vom 18. Dezember 2023 ist die finanzielle Unterstützung für den Kauf elektrischer Fahrzeuge, bekannt als Umweltbonus, eingestellt worden.

Die Entscheidung, den Verkauf von Elektrofahrzeugen durch den Umweltbonus nicht weiter zu fördern, fiel im Rahmen der Gespräche über den Klima- und Transformationsfond (KTF) am 13. Dezember 2023. Demnach wurden ab dem 18. Dezmeber 2023, 00:00 Uhr, keine neuen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr angenommen.

Das Ende des Umweltbonus wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Dem Klime- und Transformationsfond (KTF) wurden darin 60 Milliarden Euro entzogen. Daher musser der Finanzplan des Klime- und Transformationsfonds (KTF) für das Jahr 2024 überarbeitet werden.

WICHTIG: Förderzusagen, die bereits gemacht wurden, sind von dieser Beendigung nicht betroffen und werden entsprechend ausgezahlt. Eingreichte Anträge, die bis zum 17 Dezember 2023 beim BAFA eingingen, werden noch bearbeitet und bei Erfüllung aller Bedingungen genehmigt.

Quelle: BAFA - Einzelantrag stellen

Stand: Februar 2024

 

 

Das Leasen von klimafreundlichen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Autos wird mittels Umweltbonus gefördert. Ursprünglich trugen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz: BAFA, und die Automobilhersteller die Prämie zu gleichen Teilen. Aufgrund der Corona-Krise hat der Bundesrat ein umfassendes Hilfspaket beschlossen. Dazu gehört die Innovationsprämie, die den Umweltbonus ergänzt und die BAFA-Förderung verdoppelt.

Mit Beginn 2023 wurden die Fördersätze für Elektroautos und Brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge abgesenkt. Plug-In-Hybridfahrzeuge erhalten von nun an keine Förderung mehr durch den Umweltbonus. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Anträge.

Bis 31.Dezember 2024 sieht die Bundesregierung vor, die Innovationsprämie für brennstoff- und elektrisch betriebene Fahrzeuge fortzuführen. Ab Januar 2024 sollen nur noch Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis unter 45.000 Euro förderfähig sein.
 

Rich text
  • Bei Abholung oder Lieferung ist darauf zu achten, dass das Leasing-Kfz den Vereinbarungen entspricht, dass der Lieferumfang komplett ist (Schlüssel, Unterlagen, etc.) und dass das Fahrzeug keine Mängel aufweist.

  • Während der Vertragslaufzeit ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug ausreichend versichert ist, dass regelmäßige, fristgerechte Inspektionen, Hauptuntersuchungen und Co. – wie vom Hersteller vorgegeben – in Vertragswerkstätten durchgeführt werden, dass Reifen und Verschleißteile regelmäßig gewechselt und ersetzt sowie dass Schäden sofort behoben werden. Kurz: Leasingnehmer sollten darauf achten, das Eigentum des Leasinggebers instand zu halten.

  • Bei der Leasingrückgabe ist darauf zu achten, dass das Leasing-Auto innen und außen sauber ist, dass das vereinbarte Rückgabedatum eingehalten wird und dass das Fahrzeug mit allem werksseitig ausgelieferten Zubehör sowie allen Unterlagen und Zustandsnachweisen abgegeben wird.

Rich text

Allen Privat- und Gewerbekunden, die über uns ihr Elektroauto oder ihr Hybrid-Auto leasen, wird nach dem Leasing das Fahrzeug zum Kauf angeboten. Die Entscheidung, ob sie das Auto kaufen, „ihren“ PKW behalten dürfen und zu dessen Eigentümer werden, oder ob sie zu einem anderen, aktuellen Leasing-Neuwagen wechseln, steht den Nutzern somit frei.