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Elektroauto Förderung und Zuschüsse

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Der Umweltbonus und weitere Förderungen der Elektromobilität in Deutschland

Antragstellung für den Umweltbonus nicht mehr möglich

Mit Wirkung vom 18. Dezember 2023 ist die finanzielle Unterstützung für den Kauf elektrischer Fahrzeuge, bekannt als Umweltbonus, eingestellt worden.

Die Entscheidung, den Verkauf von Elektrofahrzeugen durch den Umweltbonus nicht weiter zu fördern, fiel im Rahmen der Gespräche über den Klima- und Transformationsfond (KTF) am 13. Dezember 2023. Demnach wurden ab dem 18. Dezmeber 2023, 00:00 Uhr, keine neuen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr angenommen.

Das Ende des Umweltbonus wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Dem Klime- und Transformationsfond (KTF) wurden darin 60 Milliarden Euro entzogen. Daher musser der Finanzplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für das Jahr 2024 überarbeitet werden.

WICHTIG: Förderzusagen, die bereits gemacht wurden, sind von dieser Beendigung nicht betroffen und werden entsprechend ausgezahlt. Eingreichte Anträge, die bis zum 17 Dezember 2023 beim BAFA eingingen, werden noch bearbeitet und bei Erfüllung aller Bedingungen genehmigt.

Quelle: BAFA - Einzelantrag stellen

Stand: Februar 2024

 

 

Elektromobilität ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Verkehrswende ist in vollem Gange und wir beschreiten den Weg in die nachhaltige Mobilität gemeinsam mit Ihnen. Elektrisch und teil-elektrisch angetriebene Autos, die keinen oder nur wenig fossilen Kraftstoff verbrauchen, sind umweltfreundlicher und erzeugen weniger Lärm. Der Verzicht auf den Verbrenner sorgt für bessere Luft und unterstützt den Klimaschutz. 

Um möglichst schnell Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge auf die Straßen zu bringen, treten Bund und Automobilhersteller dafür ein, dass sich die Anschaffung finanziell lohnt. So sind Elektroautos bis 2025 von der Kfz-Steuer befreit. Beim Plug-in-Hybrid (PHEVs) fällt der Steuersatz zumindest wesentlich niedriger aus als beim Verbrenner, da sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet.

Die Antworten auf viele Ihrer Fragen rund um das Thema Elektromobilität und entsprechender Förderprogramme in Deutschland finden Sie hier auf dieser Seite.

Wir informieren Sie insbesondere über die geänderten Förderbedingungen ab 2024.

 

E-Auto-Förderung ab 2023

Die Förderung der Elektromobilität: Antragstellung für den Umweltbonus nicht mehr möglich

Mit Wirkung vom 18. Dezember 2023 ist die finanzielle Unterstützung für den Kauf elektrischer Fahrzeuge, bekannt als Umweltbonus, eingestellt worden.

Die Entscheidung, den Verkauf von Elektrofahrzeugen durch den Umweltbonus nicht weiter zu fördern, fiel im Rahmen der Gespräche über den Klima- und Transformationsfond (KTF) am 13. Dezember 2023. Demnach wurden ab dem 18. Dezmeber 2023, 00:00 Uhr, keine neuen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehr angenommen.

WICHTIG: Förderzusagen, die bereits gemacht wurden, sind von dieser Beendigung nicht betroffen und werden entsprechend ausgezahlt. Eingreichte Anträge, die bis zum 17 Dezember 2023 beim BAFA eingingen, werden noch bearbeitet und bei Erfüllung aller Bedingungen genehmigt.

Quelle: BAFA - Einzelantrag stellen

Stand: Februar 2024

 

 

Zusätzliche Prämien für E-Auto und Co. in Baden-Württemberg und NRW 

Um Unternehmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden den Umstieg auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu erleichtern, haben einige Bundesländer weitere Förderprogramme zur Steigerung der E-Mobilität in Deutschland ins Leben gerufen. Das bedeutet Einsparmöglichkeiten beim Leasing eines Elektroautos auch für gewerbliche Zwecke! 


Folgende Zuschüsse werden in den einzelnen Bundesländern unter gesonderten Voraussetzungen bewilligt:

Informieren Sie sich über weitere Zuschussmöglichkeiten am besten direkt in Ihrer Gemeinde. 

 

Welche weiteren monetären Vorteile entstehen für Fahrende von elektrisierten Fahrzeugen?

Steuervorteile für E-Auto-Fahrende – ein weiterer Teil der Elektro-Leasing-Förderung

Zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer – diese Steuervorteile gelten für die Leasingnehmer aller reinen, batterieelektrischen Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen werden. 

Plug-in-Hybridfahrzeuge beziehungsweise deren Besitzer profitieren von der entfallenden Besteuerung nicht. Allerdings fällt die Kfz-Steuer auch hier spürbar geringer aus als bei Modellen mit reinen Verbrennungsmotoren, da die CO2-Emissionen niedriger sind und der CO2-Ausstoß wiederum einer der Faktoren bei der Berechnung der KFZ-Steuer ist.

Der Steuervorteil für Gewerbetreibende kommt beim Leasing von Elektro- und von Plug-in-Hybrid-Dienstwagen zum Tragen. Elektrofahrzeuge, die kein CO₂ ausstoßen und erstmalig ab dem 1.1.2020 als Dienstwagen überlassen werden, werden nur noch mit 0,25 % des Listenpreises versteuert, sofern der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Bei E-Auto- und Plug-in-Hybrid-Firmenwagen mit einem höheren Bruttolistenpreis beträgt die Versteuerung 0,5 % des Listenpreises. Bei Autos mit Verbrennungsmotoren liegt der zu versteuernde Anteil dagegen bei 1 %.


Gut zu wissen:

Unser Ziel ist es, Sie in diesen turbulenten Zeiten der Energiewende im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Mit unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten begleiten wir Sie bei der Wahl der passenden Antriebe.