Elektromobilität ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Verkehrswende ist in vollem Gange und wir beschreiten den Weg in die nachhaltige Mobilität gemeinsam mit Ihnen. Elektrisch und teil-elektrisch angetriebene Autos, die keinen oder nur wenig fossilen Kraftstoff verbrauchen, sind umweltfreundlicher und erzeugen weniger Lärm. Der Verzicht auf den Verbrenner sorgt für bessere Luft und unterstützt den Klimaschutz.
Um möglichst schnell Elektroautos und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge auf die Straßen zu bringen, treten Bund und Automobilhersteller dafür ein, dass sich die Anschaffung finanziell lohnt. So sind Elektroautos bis 2025 von der Kfz-Steuer befreit. Beim Plug-in-Hybrid (PHEVs) fällt der Steuersatz zumindest wesentlich niedriger aus als beim Verbrenner, da sich die Steuer wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO₂-Ausstoß berechnet.
Wie profitieren Sie als Leasingnehmer von der staatlichen Förderung? Die niedrigeren Anschaffungskosten werden selbstverständlich auf die Leasingrate umgelegt, was für eine wesentlich niedrigere Rate sorgt.
Welche Bedingungen gelten im für die Gewährung des Umweltbonus? Was ist unter der BAFA-Prämie zu verstehen? Was ist der Unterschied zwischen Umweltbonus und Umweltprämie? Was ist zu tun, um den Zuschuss für das Elektroauto oder das brennstoffbetriebene Fahrzeug zu erhalten? Die Antworten auf viele Ihrer Fragen rund um das Thema Elektromobilität und entsprechender Förderprogramme in Deutschland finden Sie hier auf dieser Seite.
Wir informieren Sie insbesondere über die geänderten Förderbedingungen ab 2023.
Mit Beginn 2023 hat die Bundesregierung die Förderung von E-Autos neu ausgerichtet. Der Umweltbonus existiert weiter. Aktuell können Privatpersonen und Gewerbetreibende Anträge auf Förderung für die Elektromobilität stellen, wenn sich das E-Auto auf der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge befindet.
Folgende Bedingungen für die E-Auto-Förderung gelten seit 1. Januar 2023:
o mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
o mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro: 3.000 Euro
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die Informationen auf dieser und allen weiteren Webseiten von Arval garantieren wir keine Richtigkeit.
Beim Umweltbonus handelt es sich um eine Prämie, die beim Kauf eines elektrisierten Fahrzeugs zugeschossen wird. Der Umweltbonus bestand bis vor Corona zu 50% aus einem Hersteller-Bonus und zu 50% aus einer Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bis Ende 2022 verdoppelte der Staat seinen Anteil als Corona-Hilfspaket und förderte damit die noch schnellere Herstellung und Verbreitung elektrisierter Mobilitätslösungen. Dieses Hilfspaket wird unter dem Begriff Innovationsprämie zusammengefasst.
Mit Beginn 2023 zahlt die Bundesregierug reduzierte Förderhöhen im Vergleich zum Vorjahr aus. Diese werden voraussichtlich in 2024 noch einmal sinken.
Der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie kann auch rückwirkend für gekaufte oder geleaste Elektro- oder Plugin-Hybrid-Fahrzeuge beantragt werden. Profitieren können Fahrende von neuen Fahrzeugen, die zwischen 03.06.2020 und 31.12.2022 zugelassen wurden.
Es herrscht Verwechslungsgefahr: Umweltprämie und Umweltbonus sind nicht dasselbe. Bei der Umweltprämie handelte es sich um den staatlichen Bonus, der in Deutschland bei Verschrottung eines alten und Kauf eines neuen Kfz gewährt wurde. Ein anderer Begriff dafür war früher die sogenannte Abwrackprämie. Die Umweltprämie wurde allerdings bereits Ende 2019 vom Umweltbonus abgelöst. Heute werden die Begriffe Umweltprämie, Umweltbonus und Innovationsprämie häufig synonym verwendet.
Förderungsberechtigt sind:
die ein Elektroauto oder brennstoffzellenbetriebenes Fahrzeug leasen.
Nicht förderberechtigt sind der Bund, die Länder, die Kommunen und deren Einrichtungen sowie die Automobilhersteller, die selbst bei der Finanzierung des Bonus mitwirken.
Grundsätzlich wird die Förderung elektronisch beantragt über das Internet-Portal der BAFA erfolgt die Antragstellung. Die folgenden Dokumente sind dabei online einzureichen:
Nach positiver Prüfung erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung des BAFA-Anteils am Umweltbonus erfolgt anschließend auf das während des Antragsverfahrens angegebene Konto.
Um Unternehmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden den Umstieg auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu erleichtern, haben einige Bundesländer weitere Förderprogramme zur Steigerung der E-Mobilität in Deutschland ins Leben gerufen. Das bedeutet noch mehr Einsparmöglichkeiten beim Leasing eines Elektroautos. Das sogenannte Doppelförderungsverbot wurde bereits im März 2018 aufgehoben. Somit können sowohl der Umweltbonus als auch der zusätzliche Bonus des jeweiligen Bundeslandes in Anspruch genommen werden.
Folgende Zuschüsse werden in den einzelnen Bundesländern unter gesonderten Voraussetzungen bewilligt:
Wir informieren Sie gern über weitere Zuschussmöglichkeiten in Ihrem Bundesland.
Steuervorteile für E-Auto-Fahrende – ein weiterer Teil der Elektro-Leasing-Förderung
Zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer – diese Steuervorteile gelten für die Leasingnehmer aller reinen, batterieelektrischen Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen werden.
Plug-in-Hybridfahrzeuge beziehungsweise deren Besitzer profitieren von der entfallenden Besteuerung nicht. Allerdings fällt die Kfz-Steuer auch hier spürbar geringer aus als bei Modellen mit reinen Verbrennungsmotoren, da die CO2-Emissionen niedriger sind und der CO2-Ausstoß wiederum einer der Faktoren bei der Berechnung der KFZ-Steuer ist.
Der Steuervorteil für Gewerbetreibende kommt beim Leasing von Elektro- und von Plug-in-Hybrid-Dienstwagen zum Tragen. Elektrofahrzeuge, die kein CO₂ ausstoßen und erstmalig ab dem 1.1.2020 als Dienstwagen überlassen werden, werden nur noch mit 0,25 % des Listenpreises versteuert, sofern der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Bei E-Auto- und Plug-in-Hybrid-Firmenwagen mit einem höheren Bruttolistenpreis beträgt die Versteuerung 0,5 % des Listenpreises. Bei Autos mit Verbrennungsmotoren liegt der zu versteuernde Anteil dagegen bei 1 %.
Unser Ziel ist es, weiterhin Ihr starker Partner zu sein und Sie auch in diesen turbulenten Zeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Mit unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten begleiten wir Sie bei der Wahl der passenden Antriebe. Aufgrund der momentan langen Lieferzeiten für Neufahrzeuge empfiehlt Arval, die BAFA-Prämien im Leasingvertrag und bei der Berechnung von Raten nicht zu berücksichtigen. Unsere klare Empfehlung lautet, die BAFA-Förderung zu beantragen, sofern die Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt sind. Dennoch können wir eine Förderung nicht garantieren.
Die Vergabe der Förderung obliegt ausschließlich den Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Arval übernimmt keine Gewähr für die Informationen auf dieser Webseite. Für aktuelle Informationen besuchen Sie die Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Informationsstand: Februar 2023.