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Kunden fragen, Arval antwortet
Winterreifen: Wann müssen sie montiert werden und wann wird Bußgeld fällig?
Liebe Leser, in dieser Rubrik können Sie uns Löcher in den Bauch fragen – wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um Fuhrpark, Technik und Auto!
Ihre Frage:
Ich habe bislang noch Sommerreifen auf dem Auto. Gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung, ab wann ich Winterreifen brauche? Muss ich sie überhaupt aufziehen?
Unsere Antwort:
Tatsächlich hat der deutsche Gesetzgeber bislang keinen genauen Zeitraum festgelegt, in welchem Autofahrer verpflichtet sind, mit Winterreifen zu fahren. Grundsätzlich müssen Sie jedoch bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneematsch sowie Schnee- und Reifeglätte für eine geeignete Bereifung sorgen. Als Faustregel gilt: Von O bis O – Oktober bis Ostern – fährt man mit Winter- oder Ganzjahresreifen auf Nummer sicher.
Denn wer bei winterlichem Wetter mit falscher Bereifung unterwegs ist, muss dies teuer bezahlen: 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, selbst wenn nichts passiert ist. Wer andere behindert, in Gefahr bringt oder einen Unfall verursacht, kassiert neben einem Punkt auch ein Bußgeld bis zu 120 Euro. Ferner bringen Sie mit Sommerreifen Ihren Kaskoschutz in Gefahr: Versicherungen legen dieses Fehlverhalten meist als grobe Fahrlässigkeit aus und können dann die Schadenersatzregulierung nach eigenem Ermessen kürzen oder sogar ganz verweigern.
Bei Winterreifen sollten Sie auf Folgendes achten: Die Profiltiefe muss mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 mm betragen – Experten empfehlen für sicheren Halt auf winterlichen Straßen jedoch mindestens 4 mm. Am besten wählen Sie einen Reifen mit Schneeflocken-Symbol – allein oder in einem dreizackigen Berg (Three-Peek-Mountain) – und der Aufschrift M+S aus.
Wir wünschen Ihnen eine gute und rutschfreie Fahrt!
Wenn auch Sie eine Frage auf dem Herzen haben, so kontaktieren Sie uns unter kontakt@arval.de. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!


