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Urteil des Monats:
Wenn es mit dem Dienstwagen kracht…
Unfälle sind grundsätzlich ärgerlich – besonders mit dem Firmenauto. Arbeitnehmer, die mit ihrem Dienstwagen einen Unfall verursachen, sind verpflichtet, ihren Chef darüber zu informieren. Wer das nicht macht, riskiert seinen Job.
Im vorliegenden Fall war ein Monteur mit dem Dienstwagen an einer roten Ampel auf ein stehendes Auto aufgefahren. Da an dem fremden Fahrzeug kein Schaden zu erkennen war, verzichtete dessen Fahrer auf eine Unfallaufnahme. Der Firmenwagen dagegen wies Lädierungen in Höhe von rund 1.500 Euro auf.
Um seine eigene Schuld an dem Unfall zu vertuschen, behauptete der Mitarbeiter gegenüber seinem Vorgesetzten, dass er und sein Kollege das geparkte Auto bei ihrer Rückkehr so beschädigt vorgefunden hätten. Damit wäre es ein klarer Fall von Fremdverschulden mit Fahrerflucht gewesen. Der ahnungslose Kollege brachte jedoch den wahren Unfallhergang ans Licht und klärte dadurch die vorsätzliche Täuschung des Arbeitgebers auf. Das Ende des Liedes: Dem Monteur wurde fristlos gekündigt.
Dazu hat der Arbeitgeber aus folgenden Gründen das Recht: Neben der Tatsache, dass der Angestellte den Unfall zu verdecken versuchte, hat er zudem berechtigte Schadenersatzansprüche gegen ihn verschleiert und einen weiteren Arbeitnehmer belastet. Bei solch schwerwiegenden Gründen kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.


