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Juli 2010 – Risikofaktor Dienstwagenrichtlinie: Erst aufsetzen, dann losfahren

Hatten Sie schon Probleme, einen Mitarbeiter davon zu überzeugen, einen eigenverschuldeten Schaden ganz oder teilweise zu tragen? Wer muss denn nun für Schäden aufkommen, die den Restwert eines Fahrzeugs nachhaltig mindern – das Unternehmen oder der Fahrer? Frei nach dem Motto „Wer vorsorgt, hat kein Nachsehen“ kann eine richtig aufgestellte Dienstwagenrichtlinie, die die Abwicklungs- und Genehmigungsprozesse rund um den Fuhrpark regelt, den Ärger schon im Keim ersticken. Auf die folgenden Punkte sollten Sie achten:
- Zunächst müssen alle Abteilungen im Unternehmen eingebunden werden, die an Regelungs- und Genehmigungsprozessen beteiligt sind: Geschäftsleitung, Personalabteilung, Rechtsabteilung, Vertrieb und Controlling.
- Setzen Sie die Fahrzeugrichtlinie zur Auswahl des Dienstfahrzeugs sowie den Dienstwagenüberlassungsvertrag zur Nutzung des Dienstwagens gemeinsam auf. Basis ist der Vollkostenansatz.
- Dient das Fahrzeug als Arbeitsmittel oder Motivationsinstrument? Mit dem Referenzkostenmodell können Sie hier die Waage halten, da Ihr Fahrer zunächst ein Fahrzeug wählen kann, das er ohne Zuzahlung erhält – gleichzeitig können Sie ihm über ein Zuzahlungsmodell aber leicht den Sprung in eine höhere Fahrzeugklasse ermöglichen. Das hält die Kosten im Rahmen und motiviert den Mitarbeiter!
Das Feintuning der Dienstwagenrichtlinie liegt jetzt in Ihrer Hand: Was tun bei Bußgeldern aufgrund von Ordnungswidrigkeiten? Der Arbeitgeber kann leicht für die Kosten von Verwarnungsgeldern belangt werden. Das muss nicht sein, wenn die Dienstwagenrichtlinie eindeutige Haftungsregelungen aufstellt und das (Dienst-)Fahrzeug stets auf dem neuesten Stand der Technik ist. Das gilt übrigens auch für Unfallschäden. Deshalb sollte gerade für Leasingfahrzeuge eine verbindliche Dienstwagenrichtlinie aufgestellt werden, die festlegt, wer für Nutzungs- und Unfallschäden aufkommt. Das schont Nerven und Geldbeutel gleichermaßen und garantiert ein entspanntes Verhältnis mit dem Arbeitnehmer! Für Beratung und Umsetzung stehen wir Ihnen unter rsm@arval.de gern zur Verfügung.


