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Juli 2010 – EU-Geldstrafen
Hier wird’s teuer für Verkehrschaoten
Kaum eine Behörde in Deutschland ist gefürchteter als das Flensburger Zentralregister. Hier werden Verkehrsverstöße nach einem Punktesystem geahndet. Die Folgen: Geldstrafen oder sogar der Verlust der Fahrerlaubnis. Aber auch im EU-Ausland wird es teuer für Verkehrssünder, die die landestypischen Regeln missachten.
Seit 2010 gilt ein Abkommen, das es EU-weit ermöglicht, Geldstrafen zu vollstrecken. Bereits bei geringen Verstößen drohen Geldbußen, die in ihrer Höhe den deutschen Standard deutlich überschreiten. So muss ein Fahrzeughalter etwa bei einer Tempoüberschreitung von 20 km/h in Dänemark mit bis zu 270 Euro rechnen. Der Höchstsatz in Deutschland beträgt dagegen maximal 35 Euro. Bei Alkohol am Steuer drohen in Estland über 1200 Euro Strafe – und das bei einer Promillegrenze von 0,0. Hierzulande liegt die Grenze bei 0,5 und der Strafsatz bei rund 500 Euro. Viele EU-Länder haben inzwischen auch eigene Punktesysteme, die bei häufigen Verstößen einen Entzug der Fahrerlaubnis im jeweiligen Land erwirken. Noch werden Auslands-Punkte nicht dem Flensburger Konto angerechnet, können sich aber bei einer Fahreignungsbeurteilung negativ auswirken. Unser Tipp: Informieren Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die jeweiligen Straßenverkehrsregeln.
Seit 2010 gilt ein Abkommen, das es EU-weit ermöglicht, Geldstrafen zu vollstrecken. Bereits bei geringen Verstößen drohen Geldbußen, die in ihrer Höhe den deutschen Standard deutlich überschreiten. So muss ein Fahrzeughalter etwa bei einer Tempoüberschreitung von 20 km/h in Dänemark mit bis zu 270 Euro rechnen. Der Höchstsatz in Deutschland beträgt dagegen maximal 35 Euro. Bei Alkohol am Steuer drohen in Estland über 1200 Euro Strafe – und das bei einer Promillegrenze von 0,0. Hierzulande liegt die Grenze bei 0,5 und der Strafsatz bei rund 500 Euro. Viele EU-Länder haben inzwischen auch eigene Punktesysteme, die bei häufigen Verstößen einen Entzug der Fahrerlaubnis im jeweiligen Land erwirken. Noch werden Auslands-Punkte nicht dem Flensburger Konto angerechnet, können sich aber bei einer Fahreignungsbeurteilung negativ auswirken. Unser Tipp: Informieren Sie sich vor Reisebeginn unbedingt über die jeweiligen Straßenverkehrsregeln.


