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Juli 2010 – Urteil des Monats
Big bridge brother is watching you
Zu geringer Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden? Das lässt sich mittels Video-Brücken-Abstandsmessverfahren leicht verifizieren. Fraglich nur, ob die Videoaufnahmen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und damit die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzen.
Nein, entschied das OLG in Stuttgart (AZ 4 SS 1525/09), da die Videoaufzeichnungen, auf denen die Identität des Fahrers und das Kennzeichen sichtbar sind, erst dann gefertigt werden, nachdem der Verdacht einer Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt worden ist. Bei den Aufnahmen vom laufenden Verkehr ist die Ermittlung des Kennzeichens hingegen nicht möglich und somit stehen diese dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch nicht entgegen.
Nein, entschied das OLG in Stuttgart (AZ 4 SS 1525/09), da die Videoaufzeichnungen, auf denen die Identität des Fahrers und das Kennzeichen sichtbar sind, erst dann gefertigt werden, nachdem der Verdacht einer Verkehrsordnungswidrigkeit festgestellt worden ist. Bei den Aufnahmen vom laufenden Verkehr ist die Ermittlung des Kennzeichens hingegen nicht möglich und somit stehen diese dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auch nicht entgegen.


