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Kunden fragen, Arval antwortet

Verkehrsrecht 2012: Neue Rechte und Pflichten im Überblick

Liebe Leser, in dieser Rubrik können Sie uns Löcher in den Bauch fragen – wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um Fuhrpark, Technik und Auto!

Ihre Frage:

Ab 2012 gibt es wieder allerlei Neuigkeiten im allgemeinen Verkehrsrecht. Was muss ich wissen?

Unsere Antwort:

Mit Beginn des neuen Jahres treten für Autofahrer und Urlauber wieder Neuigkeiten in Kraft, die wir Ihnen gerne in einer Übersicht zusammenstellen. Das Wichtigste für Sie:

  • Teure Knöllchen: Die Vollstreckung von Bußbescheiden aus dem Ausland wird effizienter. Konkret bedeutet das: Knöllchen aus dem EU-Ausland ab einer Höhe von 70 EUR werden in allen EU-Ländern eingetrieben. Jedoch müssen Verkehrssünder auch zukünftig nicht in jedem Fall zahlen. Denn nach deutschem Recht kann nur der Fahrer – der ja nicht zwangsläufig auch der Halter sein muss – für einen Verstoß belangt werden. Den gilt es aber erst zu ermitteln. Zudem muss ein Bußgeldbescheid immer in der jeweiligen Muttersprache des Fahrers verfasst sein. Mit Jahresbeginn ist die Umsetzung des Rahmenbeschlusses flächendeckend.
  • Begünstigter Zweitwagen: Mitte nächsten Jahres wird in Deutschland das Wechselkennzeichen eingeführt, das es Autofahrern ermöglicht, ein Kennzeichen für zwei Wagen zu nutzen. Ziel ist es, die Nutzung mehrerer Fahrzeuge zu erleichtern und einen Anreiz zum Kauf - etwa eines Elektrofahrzeugs - zu setzen. Konkret ist ein Nummernschild aus zwei Teilen vorgesehen: Ein kleineres Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Auto bleibt sowie die beiden Hauptkennzeichen vorn und hinten, die abwechselnd – je nach Nutzung – angebracht werden.
  • E10 auch in Österreich: Der Biosprit E10 kann ab 2012 auch an österreichischen Tankstellen getankt werden. Außerdem wird in Österreich die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.


Weitere Neuerungen in Kürze:

  • Die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung entfällt.
  • Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wird mit einem Barzuschuss von 330 EUR gefördert.
  • Neue Umweltzonen werden in vielen Städten, wie z. B. in der Innenstadt von Hagen, eingeführt. Verschärfungen der Einfahrt gibt es in Großstädten wie Stuttgart, Frankfurt am Main oder München. Konkret bedeutet das: In diesen Städten bleibt der Zutritt selbst Fahrzeugen mit gelber Plakette verwehrt.
  • Reifen, die ab dem 01. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label gekennzeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält. Zusätzlich müssen neue typgeprüfte Pkw über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.


Die ausführliche Liste aller Neuerungen auch rund um Fluggastrechte und Rechte im Fährverkehr finden Sie hier.

Wir wünschen eine allzeit gute Fahrt!