Unternehmen > News und Presse > Newsletter Archiv > September 09 - Urteil des Monats

September 09 - Urteil des Monats

Wer flunkert, riskiert den Versicherungsschutz

Nach einem Unfall falsche Angaben zu machen, kann Folgen haben. Ein Ferrari-Fahrer verlor auf einer Landstraße die Kontrolle über seinen Wagen, geriet mit den rechten Rädern des Fahrzeugs in den unbefestigten Grünstreifen und schleuderte über die gesamte Fahrbahn gegen einen Baumstumpf. Im Unfallprotokoll gab der mit einer Selbstbeteiligung von 2.500 Euro versicherte Mann an, vor dem Geschehen exakt mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gefahren zu sein. Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Reparaturkosten in Höhe von 67.702,29 Euro auch nur teilweise zu übernehmen. Ein Gutachter hatte nämlich inzwischen festgestellt, dass das Fahrzeug mit mindestens 95 km/h unterwegs gewesen sein muss.

Nach dem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 5 U 78/08) ist die Abweichung von 25 km/h zwischen den beiden Aussagen keine hinnehmbare Fehlertoleranz mehr. Der Wert der richtigen Geschwindigkeit ist eine unablässige Voraussetzung für die gerichtliche Beurteilung eines Unfallgeschehens. Der Ferrari-Fahrer habe vorsätzliche eine falsche Angabe gemacht. Laut Auffassung der Richter wollte er damit bewusst verhindern, dass die Versicherung von einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Unfalls ausgehen und ihre Leistung zumindest teilweise verweigern würde. Durch diese arglistige Täuschung verlor er jegliche Ansprüche.