September 09 - Schonfrist für Auslandsknöllchen
Nach dem Sommerurlaub finden immer mehr Deutsche verspätete Souvenirs der besonderen Art in ihrem Briefkasten vor: Strafzettel ab 70 Euro können seit kurzem in der gesamten Europäischen Union vollstreckt werden. Für Deutsche gibt es allerdings noch eine Schonfrist: Zunächst muss der EU-Rahmenbeschluss noch in nationales Recht umgesetzt werden und das dauert hierzulande noch bis mindestens zum kommenden Frühjahr – zudem besteht kein rechtlicher Zwang für Deutschland. 16 Staaten waren schneller, hier aber ziert sich die jetzige Regierung noch vor dem unpopulären Schritt und überlässt die endgültige Entscheidung der Nachfolgeregierung. Briefe aus dem Urlaubsland können bis dahin also unbeachtet bleiben – mit Ausnahme Österreichs, mit dem schon länger ein bilaterales Vollstreckungsabkommen besteht. Vorsicht ist auch vor einer erneuten Reise ins Land des Verkehrsdelikts geboten: Wird man dort routinemäßig angehalten oder das Kennzeichen überprüft, schlagen die Behörden auf das ausstehende Bußgeld noch ordentliche Strafgebühren auf – in der Schweiz sind sogar einige Tage Gefängnis möglich.



