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September 09 - Schonfrist für Auslandsknöllchen

(Noch) Keine Angst vor Strafzetteln als Urlaubsmitbringsel

Nach dem Sommerurlaub finden immer mehr Deutsche verspätete Souvenirs der besonderen Art in ihrem Briefkasten vor: Strafzettel ab 70 Euro können seit kurzem in der gesamten Europäischen Union vollstreckt werden. Für Deutsche gibt es allerdings noch eine Schonfrist: Zunächst muss der EU-Rahmenbeschluss noch in nationales Recht umgesetzt werden und das dauert hierzulande noch bis mindestens zum kommenden Frühjahr – zudem besteht kein rechtlicher Zwang für Deutschland. 16 Staaten waren schneller, hier aber ziert sich die jetzige Regierung noch vor dem unpopulären Schritt und überlässt die endgültige Entscheidung der Nachfolgeregierung. Briefe aus dem Urlaubsland können bis dahin also unbeachtet bleiben – mit Ausnahme Österreichs, mit dem schon länger ein bilaterales Vollstreckungsabkommen besteht. Vorsicht ist auch vor einer erneuten Reise ins Land des Verkehrsdelikts geboten: Wird man dort routinemäßig angehalten oder das Kennzeichen überprüft, schlagen die Behörden auf das ausstehende Bußgeld noch ordentliche Strafgebühren auf – in der Schweiz sind sogar einige Tage Gefängnis möglich.

Auslandsknoellchen
Im EU-Ausland können teilweise aber auch Punkte gesammelt werden – Touristen sind davon ebenfalls betroffen. Die Systeme und Sanktionen gelten dagegen nur im jeweiligen Land. Einem deutschen Urlauber, der beispielsweise in Italien sein Punktekonto ausgereizt hat, droht demnach auch nur in Italien ein Fahrverbot. In die Flensburger Sünderkartei werden im Ausland gesammelte Punkte nicht übertragen. Das Kraftfahrtbundesamt wird von den ausländischen Behörden in der Regel jedoch über den Punkteeintrag informiert.