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November 09 - Wie werden Leasingrückläufer bewertet?

Neues Online-Video bei Arval Web TV
Die Stunde der Wahrheit schlägt häufig erst am Ende eines Leasingvertrages: Die Bewertung des zurückgegebenen Dienstwagens und etwaiger Schäden bietet immer wieder Stoff für Konflikte zwischen dem Kunden und der Leasinggesellschaft, oft kommt es auch zu Missstimmungen zwischen Fuhrparkmanagern und Fahrern.

Video-Beitrag

Um solche Diskussionen zu vermeiden und Kosten besser planbar zu machen, rechnet Arval am Laufzeitende nach den Kriterien der „Fairen Fahrzeugbewertung“ des Verbands markenunabhängiger Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. (VMF) ab. Dieser Rücknahmeprozess umfasst genaue Regelungen, wann Mängel eindeutig als normale Gebrauchsspuren oder als Wert mindernde Schäden einzustufen sind. Wie genau eine solche TÜV-zertifizierte „Faire Fahrzeugbewertung“ abläuft, was als Schaden gelten kann und welchen Grad an Transparenz dieses Vorgehen für den Leasingnehmer bedeutet, erklärt der Arval-Gruppenleiter Einkauf und Logistik, Egbert Schmidt, in einem neuen Online-Video aus der Reihe „Arval Web TV“.

Hier geht es zum Video.