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März 2010 – Geplante Neuregelung zur Dienstwagenbesteuerung als Motivationsmittel einsetzen
Seit Jahresbeginn ist die Neuregelung bei der Besteuerung von Rabatten bei Pkw-Verkäufen - den so genannten Jahreswagen - an Mitarbeiter unter Dach und Fach. Das soll den Kauf von „jungen Gebrauchten“ bei den Werksangehörigen wieder ankurbeln. Und tatsächlich vermelden die großen Automobilhersteller wieder ein verstärktes Kaufinteresse ihrer Belegschaft. Jetzt will die Regierungskoalition auch die Besteuerung des geltwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von Dienstwagen reformieren. Das soll den Automobilabsatz im Flottengeschäft neu beleben.

Zum Hintergrund: Bisher werden Privatfahrten mit dem Firmenwagen monatlich pauschal mit einem Prozent des Brutto-Inlands-Listenpreises versteuert. Alternativ kann der Fahrer sein (elektronisches) Fahrtenbuch zur Besteuerung einsetzen. Zukünftig könnte die zu zahlende Steuer auf Basis des tatsächlich gezahlten, meist niedrigeren Kaufpreises berechnet werden. Damit fallen für den Fahrer de facto weniger Steuern an, da entsprechend ein geringerer geltwerter Vorteil für die private Nutzung angesetzt wird. Inwieweit diese Neuregelung tatsächlich positive Auswirkungen auf das Flottengeschäft hätte, bleibt abzuwarten.
Der Arval-Tipp: Flottenmanager sollten die geplante Gesetzesnovellierung dazu nutzen, den Dienstwagen wieder verstärkt als Motivationsmittel einzusetzen. Gepaart mit Steuererleichterungen für den Fahrer entsteht dann ein echter Mehrwert für alle Prozessbeteiligten!


