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März 2010 – Autofahrer-ABC

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ABSTAND

Zu den häufigsten Delikten und Unfallursachen beim Autofahren gehört ein zu geringer Sicherheitsabstand zum Vordermann. Faustregeln helfen beim Berechnen des nötigen Mindestabstands, sind aber bei kontinuierlich steigendem Verkehrsaufkommen schwer einzuhalten. Doch auch die Polizei zieht sie beim Berechnen des Bußgelds heran: Außerhalb von Ortschaften empfiehlt sich die Regel „Halber Tacho“ (bei 100 km/h also 50 Meter Abstand). Zur Orientierung können die Leitpfosten dienen – auf Autobahnen stehen sie alle 50, auf Landstraßen alle 25 Meter am Fahrbahnrand. Auch das Sprechen der Zahlen „einundzwanzig, zweiundzwanzig“ in normalem Tempo, bevor Sie einen gedachten Punkt passieren, an dem der Vordermann zuvor vorbeigekommen ist, zeigt den richtigen Abstand an. Innerorts gibt es keine einheitliche Regel, doch sollten Sie stets damit rechnen, dass der Vorausfahrende wegen Fußgängern oder plötzlichen Hindernissen abrupt bremsen muss. Und bei schlechtem Wetter gilt ohnehin: längeren Bremsweg einplanen!

 
AUFFAHREN AUF DIE AUTOBAHN

Was sich so einfach anhört, will gelernt sein: Beim Auffahren auf die Autobahn passieren immer wieder Unfälle. Um dies zu vermeiden, sollte man auf dem Beschleunigungsstreifen zügig Gas geben und unnötiges Bremsen vermeiden. Der „Reißverschluss“ gilt in dieser Situation nicht, sondern der fließende Verkehr auf der Autobahn ist immer vorfahrtsberechtigt. Wer also einfädeln möchte, muss sich anpassen. Das heißt: Bei dichtem Verkehr anhalten und auf eine Lücke warten. Einfach auf der Standspur weiterfahren, ist verboten, da diese nicht zur Fahrbahn gehört und nur für das Halten in Notfällen bestimmt ist. Um sich reibungslos einzugliedern, gilt es, den Verkehr auf der Hauptspur frühzeitig zu beachten, genügend Abstand zum Vordermann zu halten und so lang wie möglich auf dem Beschleunigungsstreifen zu bleiben. Wollen mehrere Fahrzeugführer auf die Hauptfahrbahn einfahren, so müssen sie das hintereinander tun. Wer diese Regeln missachtet, verstößt gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme und verletzt die Vorfahrt des fließenden Verkehrs. Kommt es dadurch zu einem Unfall, kann der Auffahrende mithaftbar gemacht werden.

 
ALKOHOL

Alkohol am Steuer ist natürlich tabu. Bereits ab 0.3 Promille drohen sieben Punkte und Führerscheinentzug. Doch gerade zur Festtagszeit enthalten viele Süßigkeiten Anteile an Alkohol: Kirschwasser, Eierlikör und Co. sind beliebte Zugaben in Pralinen, Schokoladentafeln und Gebäck. Was bedeutet das für Autofahrer? Ein Radiosender testete mit drei unterschiedlich schweren männlichen und weiblichen Hörern, welche Werte ein auch von der Polizei verwendetes Alkoholmessgerät errechnet, wenn größere Mengen einer Praline mit Kirschwasser gegessen worden sind. Das Ergebnis: 0,0 Promille bei bis zu 46 Pralinen. Kurz nach dem Verzehr kann das Gerät allerdings bis zu 3,0 Promille anzeigen. Ansonsten ist der Genuss bis mindestens ein Kilo völlig unbedenklich – außer, die Übelkeit durch die viele Schokolade übermannt den Fahrer. Ähnliche Ergebnisse liefert alkoholfreies Bier: Per Gesetz darf sich so jedes Bier mit weniger als 0,5 Prozent Alkohol nennen. Die geringe Konzentration verändert kaum den ohnehin routinemäßig von Mikroorganismen produzierten Alkoholgehalt im Darm – ein Mensch kann gar nicht so viel alkoholfreies Bier trinken, als dass er bedenkliche Werte erreichte. Ehemalige Alkoholiker sollten allerdings wegen des Rückfallrisikos sowohl auf solches Bier als auch auf schnapshaltige Pralinen ganz verzichten.

 
BELEIDIGUNGEN

Schnell kann es geschehen: Der Fahrstil des Vordermanns ist aus Ihrer Sicht unter aller Kanone, der Streifenpolizist, der Sie kleinlich wegen zehn Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit angehalten hat, erinnert Sie allzu stark an ein männliches Huftier oder der Drängler auf der Autobahn verdient ihrer Meinung nach, Ihren Mittelfinger näher kennenzulernen. Doch Vorsicht: Sollten Sie das nächste Mal in Versuchung kommen einen Beamten zu beleidigen, überlegen Sie sich vorher genau wie – verzichten Sie auf die üblichen Formulierungen wie „Rindvieh“ oder „Bulle“. Je nach Umständen blühen Ihnen hier nämlich Geldstrafen von 15 bis 70 Tagessätzen. Wer einem anderen einen „Vogel“ zeigt, kann nach Anzeige üblicherweise mit 20 bis 30 Tagessätzen rechnen. Das Zeigen eines „Doppelvogels“, also das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn, ist nach Meinung des OLG Düsseldorf aber nicht als ehrverletzende Geste anzusehen. Mit dem Satz „Wissen Sie was, Sie können mich mal“ haben Sie gute Chancen, vor Gericht ungeschoren davonzukommen, weil aus dieser Aussage nicht deutlich wird, ob der Betroffene Sie „gern haben“ oder „kreuzweise“ kann. Und Vorsicht: Andere Länder, andere Gesten! Unser „Victory“-Zeichen (nach oben gespreizter Zeige- und Mittelfinger) bedeutet umgedreht in England soviel wie unser Mittelfinger allein. Wollen Sie in Frankreich oder Spanien jemandem mit dem Fingerkreis zum passgenauen Einparken gratulieren, wird das dort als obszöne Geste verstanden werden. Der hochgereckte Daumen ist in Russland eine Beleidigung, in der Türkei die Einladung zu gleichgeschlechtlicher Liebe.

Wie begegne ich einem Einsatzwagen in Notfallsituationen? Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren dem Fahrzeug stets das Wegerecht, das heißt andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Anders, wenn das Martinshorn fehlt – dann trägt der Fahrer des Einsatzwagens immer eine Mitschuld bei Unfällen. Wenn sich also ein Polizei-, Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeug entsprechend nähert, sollten Sie mit dem Blinker anzeigen, wohin Sie ausweichen möchten – dabei immer auf andere Verkehrsteilnehmer achten! Auf einspurigen Fahrbahnen sollten Sie nach Möglichkeit an den rechten Fahrbahnrand, auf mehrspurigen Straßen von der linken Spur nach links und von allen anderen Spuren nach rechts ausweichen. An roten Ampeln ist es erlaubt, die Haltelinie zur überfahren, sofern es der restliche Verkehr zulässt. Zur Not können Sie auch auf Gehwege ausweichen. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer müssen für Platz sorgen und auf eigene Vorrechte verzichten.

Doch müssen Sie um jeden Preis Platz machen? Kraftfahrer müssen laut Rechtsprechung keinesfalls waghalsige Manöver ausführen, bei denen sie selbst oder ihr Fahrzeug zu Schaden kommen könnten. Geht aber doch einmal Ihr Reifen oder die Felge kaputt, müssen Sie den Schaden selbst tragen – den Fahrer des Einsatzwagens können Sie leider nicht haftbar machen.

BLAULICHT

Wie begegne ich einem Einsatzwagen in Notfallsituationen? Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren dem Fahrzeug stets das Wegerecht, das heißt andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Anders, wenn das Martinshorn fehlt – dann trägt der Fahrer des Einsatzwagens immer eine Mitschuld bei Unfällen. Wenn sich also ein Polizei-, Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeug entsprechend nähert, sollten Sie mit dem Blinker anzeigen, wohin Sie ausweichen möchten – dabei immer auf andere Verkehrsteilnehmer achten! Auf einspurigen Fahrbahnen sollten Sie nach Möglichkeit an den rechten Fahrbahnrand, auf mehrspurigen Straßen von der linken Spur nach links und von allen anderen Spuren nach rechts ausweichen. An roten Ampeln ist es erlaubt, die Haltelinie zur überfahren, sofern es der restliche Verkehr zulässt. Zur Not können Sie auch auf Gehwege ausweichen. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer müssen für Platz sorgen und auf eigene Vorrechte verzichten.

Doch müssen Sie um jeden Preis Platz machen? Kraftfahrer müssen laut Rechtsprechung keinesfalls waghalsige Manöver ausführen, bei denen sie selbst oder ihr Fahrzeug zu Schaden kommen könnten. Geht aber doch einmal Ihr Reifen oder die Felge kaputt, müssen Sie den Schaden selbst tragen – den Fahrer des Einsatzwagens können Sie leider nicht haftbar machen.

BLINKER

Wozu der Blinker da ist und wann er eingesetzt werden muss, ist eigentlich hinreichend bekannt. Doch es gibt zwei Spezialfälle, an denen sich immer wieder die Geister scheiden können. Wir helfen ein für alle Mal bei der Klärung!

Wer kennt das nicht? Man möchte links auf der Autobahn einmal richtig Gasgeben und vor einem trödelt ein echter Sonntagsfahrer. Wie verhalte ich mich richtig? Wie fordere ich meinen Vordermann zum Spurwechsel auf? Der Blinker darf in diesem Fall dezent eingesetzt werden. Auf keinen Fall sollten Sie in dieser Situation (Licht)hupen, auffahren oder drängeln. Dies könnte schnell als strafbare Nötigung angesehen werden. Der andere Fall ist die abknickende Vorfahrtsstraße: Nach aktueller Vorschrift muss der Blinker gesetzt werden, auch wenn Sie der Vorfahrtsstraße folgen möchten.

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CO2

Alle Welt redet davon, wie stark das Automobil das Klima belastet. Doch wussten Sie, dass das soziale Verhalten des Menschen selbst eine große Menge des schädlichen CO2 produziert?

Jeder Mensch trägt enorm zur Erderwärmung bei – nicht nur beim Nutzen von Transportmitteln. Forscher des Freiburger Öko-Instituts haben beispielsweise errechnet, dass das Internet, das aus unser aller täglich Leben nicht mehr wegzudenken ist, genauso viel Kohlendioxid verursacht wie der weltweite Flugverkehr. Der Grund: Bereits 2005 wurden weltweit rechnerisch rund 20 Eintausend-Megawatt-Kraftwerke benötigt, um den Strombedarf des Internets und der zugehörigen Datenzentren zu decken. Wer im Netz surft, um sich die Ausmaße des Klimawandels auf Satellitenbildern anzusehen, sollte das vielleicht bedenken.

Seine persönliche CO2-Bilanz kann sich mittlerweile jeder auf diversen Rechenprogrammen im Netz unter Eingabe von Energiedaten berechnen lassen – das Bayerische Landesamt für Umwelt wagt einen umfassenderen Ansatz und bezieht auch Ernährungsgewohnheiten mit ein. Danach erweisen sich Vegetarier und Frauen, die weniger essen, als praktizierende Klimaschützer. Sie verursachen mit ihrer Ernährung nur zwischen 0,65 und 0,98 Tonnen CO2 pro Jahr. Ein typischer Fleischesser kommt hingegen auf 1,82 Tonnen. Der CO2-Rechner von Greenpeace Berlin lässt Fleischesser, die beim Einkaufen weder auf saisonale Produkte noch auf deren Herkunft achten, sogar noch schlechter aussehen: Drei Tonnen soll dieser Ernährungsstil zur Folge haben. Bei Vegetariern, die nur im Bioladen einkaufen, sind es angeblich nur 0,3 Tonnen. Wer drei bis vier Mal pro Woche Fleisch und Wurst ist, aber vorwiegend heimische Produkte, kommt laut Greenpeace auf 1,2 Tonnen. Ein Grund dafür könnte unter anderem das klimaschädliche Methan sein, das bei der Rinderhaltung entsteht. Ein Bericht der Vereinten Nationen spricht sogar von der Massen-Rindvieh-Haltung als größter Bedrohung für Klima. Die rund 1,5 Milliarden Kühe seien verantwortlich für 18 Prozent der Treibhausgase.


CASH bei Verkehrsverstößen

Bis dato ist es Usus, von Verkehrssündern im Ausland sofort an Ort und Stelle den Bußgeldbetrag einzufordern, da ausländische Bußgeldbescheide – mit Ausnahme aus Österreich – in Deutschland nicht vollstreckt wurden und die Vollstreckung nur im Tatortland betrieben werden konnte. „Cash“ lautete daher die Devise. Dies könnte sich ändern, denn der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird voraussichtlich umgesetzt, der beinhaltet, dass Geldbußen und –strafen ab einer Höhe von 70 Euro in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen.

Teuer ist es in den europäischen Nachbarländern alle mal. Genügend „Cash“ zur Stelle zu haben, ist auch aus zweierlei Hinsicht sinnvoll: Erstens verfügen nicht überall in Europa die Ordnungshüter vor Ort über EC- und / oder Kreditkartengeräte, die eine sofortige Bezahlung per Karte – wie beispielsweise in Belgien – ermöglichen. Kann der Betrag nicht sofort bezahlt werden, wird meistens als Folge das Fahrzeug als Kaution sichergestellt. Beispiele hierfür sind Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich. Praxisfälle in Frankreich zeigen, dass gelegentlich auch Führerscheine oder Fahrzeugscheine sicherheitshalber einbehalten werden. Belgien geht sogar noch einen Schritt weiter: Wird die geforderte Zahlung nicht innerhalb von vier Tagen entrichtet, kann das Fahrzeug verwertet werden. In Luxemburg hat man allerdings etwas bessere Karten: Findet sich ein Bürge mit Luxemburger Wohnsitz für den ausländischen Fahrer, besitzt der „Verkehrssünder“ dort einen Betrieb oder ein Grundstück, entfällt die Kaution. (Quelle: www.ADAC.de)

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DÄMMERUNG

Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet jeden Autofahrer, so früh das Licht einzuschalten, dass ihn andere problemlos sehen können. Das heißt: Nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch bei Dämmerung, Nebel, Schneefall und Regen sollte das Licht an sein. Wer in solchen Fällen außerorts ohne Abblendlicht fährt, riskiert 40 Euro Strafe und drei Punkte in Flensburg. Wer mit dem Fernlicht andere blendet oder nur mit Standlicht fährt, muss 35 Euro zahlen, bei verschmutzten Leuchten drohen zehn Euro Bußgeld. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern eingesetzt werden – bei Verstoß kostet das 35 Euro. Spezielle Tagfahrleuchten ersetzen bei Dämmerung nicht das Fahrlicht: Sie dürfen nicht anstelle des Abblendlichts verwendet werden, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind.


DRÄNGLER leben gefährlich

Wer kennt das nicht: Man hat es eilig, aber ein langsamer notorischer Linksfahrer macht das Überholen unmöglich. Die schlechte Nachricht: Wirklich etwas machen dagegen kann man nicht. Höchstens dezent den Blinker setzen. Auf keinen Fall aber  (Licht)hupen, auffahren oder drängeln. Dies könnte schnell als strafbare Nötigung angesehen werden oder zu Unfällen führen, weil sich der Vordermann gehetzt fühlt. Aus der anderen Warte empfindet man Hintermänner, die zu dicht auffahren, nicht nur als dreist, sondern oft auch als bedrohlich. Der Ärger eskaliert schon mal in Beschimpfungen und riskanten Fahrmanövern. Der springende Punkt ist auch hier wie so oft im Straßenverkehr die fehlende Rücksichtnahme: Schnellfahrer lassen Langsamere nicht zum Überholen ausscheren oder drängen sie weg, tendenzielle Langsamfahrer bleiben aus Sorge vor Lkws lieber ständig links. Beides kann sich bei bestimmtem Aggressionspotenzial auch gegenseitig bedingen. Um Auffahrunfälle, verstopfte Straßen und Strafen zu vermeiden, sollte man stets Ruhe bewahren und sich nicht in den Ärger hineinsteigern. Schulmeisterliche Anwandlungen und auch wenig aussichtsreiche Anzeigen bringen niemandem etwas. Der Souveränere gewinnt – in jedem Fall lebt er gesünder!


DRÖHNUNG

Wenn Jugendliche in ihren Autos mit wummernden Bässen vorbeifahren, der Hobbydirigent ausdrucksstark eine Oper am Steuer dirigiert oder die junge Mutter im Polo laut im Duett mit Robbie Williams singt schüttelt man gerne belustigt den Kopf. Aber auch uns macht es doch Spaß, gerade im Auto die Lieblingsmusik zu hören. Die volle Dezibel-Dröhnung gefährdet allerdings wegen des großen Schalldrucks in der Fahrgastzelle nicht nur das Hörvermögen und die Beziehung zu den Anwohnern, sondern birgt auch Risiken im Straßenverkehr: Je lauter die Musik ist, desto schlechter die Reaktion des Fahrers. Das Gehirn bekommt einen Informationsstau, das Gehör nimmt seine Alarmierungsfunktion nur mehr in geringem Maße wahr. Martinshörner und Hupen werden leicht überhört. Kein geeignetes Hilfsmittel sind Ein-Ohr-Kopfhörer wie beim Headset – hier kann das Gehirn erst recht schwer „umschalten“ –, die deswegen generell verboten sind (Handys dürfen im Auto auch nur in einer festen Freisprecheinrichtung verwendet werden).

Nach aktuellem Bußgeldkatalog kann „unnötiger Lärm bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs“ mit zehn Euro belangt werden; Pläne des Bundesverkehrsministeriums sehen in Zukunft 40 Euro und einen Flensburger Punkt vor. Die Begründung: Zu laute Musik könne vom Verkehr ablenken und zu Unfällen führen. Aktenkundig seien auch Fälle, in denen wegen der Musik Unfälle gar nicht bemerkt und so unbewusst Fahrerflucht begangen hätten. Wie hoch die Lautstärke genau sein darf, damit man den Straßenverkehr noch ausreichend wahrnimmt, ist allerdings weiterhin Ermessensache…

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EISKRATZEN

Der Wintereinbruch erfordert nicht nur besondere Vorsicht von Autofahrern auf glatten Straßen, sondern zwingt sie auch früher aufzustehen, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Denn die Saison des morgendlichen Eiskratzens ist angebrochen. Wer sich das frühere Aufstehen ersparen will und nur ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe frei kratzt, riskiert nicht nur einen Strafzettel, sondern bei einem Unfall den Versicherungsschutz. Auch das Enteisen der Scheibe bei laufendem Motor ist verboten. Wer das oft langwierige und anstrengende Kratzen umgehen will, sollte sich eine Schutzfolie für die Windschutzscheibe kaufen. Diese kostet nur ein paar Euro und schützt effektiv vor Eis und Schnee. Auch Enteisungssprays helfen, die Scheiben von einer dicken Eisschicht zu befreien. Allerdings gefriert die Feuchtigkeit wieder auf der Scheibe sobald der Alkohol verflogen ist. Egal welche Methode Autofahrer bevorzugen, generell gilt im Winter die Regel: Lieber ein paar Minuten früher aufstehen und sicher und ohne Bußgeld ans Ziel kommen.


EINFÄDELN

Seit letztem Jahr ist eine neue Regelung in Kraft, die das richtige Einfädeln bei Fahrbahnverengungen vorschreibt, aber von vielen Autofahrern immer noch nicht beachtet wird. Denn hier gilt: Bei Fahrbahnverengungen zum Beispiel vor einer Baustelle müssen Autofahrer bis zur Engstelle vorfahren und erst unmittelbar davor einfädeln. Nach Auskunft des Deutschen Verkehrssicherheitsrats wechseln viele Fahrer weit vor einer Verengung die Spur, aus Angst später ausgebremst zu werden. Dies ist allerdings für den Verkehrsfluss hinderlich, denn so wird der ohnehin knappe Fahrraum verschenkt und das Stauende nach hinten verlagert. Außerdem können durch das vorzeitige Einfädeln kritische Situationen entstehen. Es gilt also: Je später die Fahrer einfädeln, desto mehr Kapazität wird gewonnen. Im Gegenzug muss der fließende Verkehr das Einordnen nach dem Reißverschlussprinzip ermöglichen. Fahrer, die das Einfädeln verhindern, verhalten sich verkehrswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Diese Regelung gilt nicht beim Auffahren auf die Autobahn.


EINSTELLUNG

Sicherheit beim Autofahren beginnt bereits bei korrekt eingestellten Sitzen. Denn die richtige Einstellung von Sicherheitsgurten und Kopfstützen kann schwere Verletzungen verhindern oder sogar Leben retten. Der Sicherheitsgurt ist bei Auffahrunfällen der Lebensretter Nummer eins. Dies gilt allerdings nur, wenn er korrekt angelegt ist und in einem guten Zustand ist. Damit sich der Gurt rasch straffen kann, muss er eng am Körper anliegen. Dicke Jacken sollten deshalb im Auto ausgezogen werden. Besonders bei Kindern sollte darauf viel Wert gelegt werden. Denn unter einem zu lockeren Gurt können diese leicht durchrutschen. Ein korrekt eingestellter Gurt verläuft über Becken und Brust und nicht über Bauch und Hals. Bei einem Aufprall können sonst schlimme Verletzungen entstehen.
Die Kopfstütze ist ein weiterer wesentlicher Sicherheitsfaktor, der aber von vielen Autofahrern wenig ernst genommen wird. Rund 70 Prozent vernachlässigen die richtige Einstellung und riskieren die Verletzung der Halswirbelsäule. Eine korrekt eingestellte Kopfstütze sollte am obersten Punkt oder maximal drei Finger breit darunter mit dem Kopf abschließen. Der Abstand vom Kopf zur Stütze darf maximal vier Zentimeter betragen.

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FAHRERHANDBUCH – DAS GRÜNE, UNBEKANNTE WESEN

Für viele Dienstwagenfahrer ist es tatsächlich unbekannt. Dabei hat es durchaus seinen Sinn, dass das grüne Arval-Fahrerhandbuch im Handschuhfach liegt. Denn darin erfahren die Fahrer alles rund um den täglichen Einsatz ihres Fahrzeugs: Service und Servicekarte, Wartung und Inspektion, Reifenservice, Tankkarten, Unfall- und Schadenabwicklung, Glasschäden, Diebstahl und Verlust, Pannenhilfe und Mietwagen, Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugkauf. Im Fall der Fälle kann es sich durchaus lohnen, das Handbuch schon vorher gelesen zu haben – das spart Zeit und Nerven…


FAHRERVERKAUF – vom Fahrer zum Besitzer

Dienstwagenberechtigte Mitarbeiter gewöhnen sich im Laufe der Zeit an ihre Leasingautos. Oftmals haben sie an der Konfiguration mitgewirkt, das Fahrzeug hat viele Wunsch-Ausstattungsmerkmale und Schaltung wie Pedale sind auf den Fahrer „eingespielt“. Manche sähen auch gern ihre Söhne und Töchter in genau so einem Auto am Steuer sitzen oder der Ehepartner hat das Fahrzeug schon richtig liebgewonnen. Warum also den Dienstwagen nicht einfach am Ende der Vertragslaufzeit günstig in den Privatbesitz übernehmen? Auch Unternehmen sparen auf diese Weise sogar unter Umständen noch einmal Kosten ein und Unstimmigkeiten zwischen Fuhrparkleiter und Fahrer über Schäden werden vermieden. Arval verkauft das Auto am Ende der Laufzeit direkt an den Fahrer– weder Gutachten noch Minderwertberechnung noch Schadenabrechnung. Eine Win-Win-Situation für alle im Unternehmen.


FÜHRERSCHEIN

Der rosa „Lappen“ war lange Zeit ein Sehnsuchtsobjekt deutscher Teenager. Ihn nach dem achtzehnten Geburtstag in der Hand zu halten, entschädigte für unzählige Fahrstunden und stundenlanges Theoriepauken. Doch seine Zeit ist vorbei. Seit 1999 werden nur noch EU-Führerscheine in Scheckkartenformat in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Aber was wirklich zählt nach bestandener Fahrprüfung ist nicht der Besitz des Führerscheins, sondern der Erwerb der Fahrerlaubnis. Denn bürokratisch korrekt wird da streng unterschieden: Der Führerschein ist nur die Beweisurkunde darüber, dass die darin genannte Person eine Fahrerlaubnis für die ausdrücklich ausgewiesenen Kraftfahrzeugarten hat. Die Fahrerlaubnis dagegen ist die staatliche Zulassung einer Person zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Das Fahren ohne Mitführen des Führerscheins ist lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einer geringen Geldbuße geahndet wird. Wer aber ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat.

In Deutschland gibt es den Führerschein seit gut 100 Jahren. Bereits 1888 wurde Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, die „Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“ ausgestellt. Allerdings dienten die ersten Führerscheine vor allem der Identifikation der Fahrzeuglenker, das Fahrkönnen wurde kaum oder überhaupt nicht abgeprüft. Die erste deutsche „Auto-Lenkerschule“ wurde 1904 von Rudolf Kempf in Aschaffenburg gegründet, 1910 kamen eine einheitliche Führerscheinregelung und Führerscheinklassen dazu. Seit den 1950er Jahren stieg dank Beginn des Wirtschaftswunders die Nachfrage nach Führerscheinen rasant. 1956 erwarben fast eine halbe Million Menschen eine Fahrerlaubnis für PKW, 1961 waren es bereits über eine Million. Heute sind geschätzte 50 Millionen Deutsche im Besitz eines Führerscheins. Die Deutschen hängen an ihren rosa Lappen: Seit 1999 wurde noch nicht mal die Hälfte in Kartenführerscheine umgetauscht.

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GAFFER

Bei schweren Unfällen auf der Autobahn verursachen sie kilometerlange Staus und sogar Unfälle - Gaffer nennen wir die unwillkommenen Schaulustigen, die auf der Gegenfahrbahn mit langsamer Geschwindigkeit Hälse reckend an der Unfallstelle vorbeifahren und dabei am besten noch für bessere Sicht auf die Überholspur wechseln. Oft behindern solche Gaffer aber auch die Rettungskräfte und damit eine schnelle und effektive Hilfeleistung. Störendes Gaffer-Verhalten wird laut Bußgeldkatalog zwar nur mit 50 Euro und drei Punkten in Flensburg bestraft.

Bei großen Schadensfällen können die Einsatzkräfte aber, wenn es hart auf hart kommt, das Katastrophenschutzgesetz anwenden. Das gibt ihnen die Befugnis, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich. Stirbt ein Mensch wegen eindeutiger Behinderung der Rettungskräfte, muss der Gaffer mit einer Ermittlung wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung rechnen. Laut der Arbeitsgemeinschaft Notärzte Deutschlands wird jeder fünfte Rettungseinsatz, zu dem die Notärzte gerufen werden, durch Gaffer behindert: Ca. 60.000 Unfallopfer tragen somit einen Schaden davon, weil die Hilfe nicht zeitgerecht bei ihnen ankommen kann. Also lieber auf die Straße konzentrieren und nicht auch noch einen zusätzlichen Unfall provozieren…


GEISTERFAHRER

Jeder ist machtlos gegen sie: Geisterfahrer tauchen aus heiterem Himmel auf Schnellstraßen und Autobahnen auf und verursachen immer wieder schwere Unfälle. Die Zahl der Falschfahrer – so lautet die offizielle Bezeichnung – ist in Deutschland gemessen am Verkehrsaufkommen extrem gering. Auf 50 Millionen Autobewegungen am Tag kommen in Deutschland täglich etwa fünf Meldungen über Falschfahrer. Von den insgesamt rund 1.500 Geisterfahrer-Warnungen sind aber bei weitem nicht alle echt: Jede Meldung an die Polizei, etwa von Autofahrern über Handy, wird sofort und ungeprüft an die Sender weitergegeben, um die Unfallgefahr so gering wie möglich zu halten. So kommt es häufig zu Falschmeldungen.

Trotzdem sind alle, die auf der Autobahn eine entsprechende Warnung hören, alarmiert. Die meisten Autofahrer halten sich dann nicht nur auf der rechten Spur, sondern nehmen gleich die nächste Abfahrt. Das gängige Vorurteil, dass meist ältere Menschen zu den gefürchteten Geisterfahrern gehören, lässt sich nicht bestätigen: Laut ADAC liegt der Anteil der über 65-Jährigen an den Falschfahrern bei unter zehn Prozent. Auch sonst gibt es kein typisches Geisterfahrer-Profil. Die Gründe sind vielfältig: Stress, Orientierungsverlust, übermäßiger Alkoholkonsum – oder die bewusste Entscheidung, die eben verpasste Ausfahrt durch eine kurze Kehrtwende doch noch zu erreichen. Übrigens tritt das Phänomen „Geisterfahrer“ im Nachbarland Österreich weit häufiger auf. Als Erklärung werden vor allem die unübersichtlichen Autobahnauffahrten und -knoten genannt.


GURTPFLICHT

„Nie ohne Gurt“, diese Devise beherzigen heute fast alle Autofahrer und Beifahrer seit Einführung der Gurtpflicht vor gut 30 Jahren. Laut EU sind bei uns inzwischen 96 Prozent der PKW-Fahrer bzw. Beifahrer auf den Vordersitzen angeschnallt, im Fond sind es 89 Prozent. Das sind zwar Spitzenwerte im europäischen Vergleich, aber die „Gurtmuffel“ bringen sich mit ihrem Verzicht auf Sicherheit in große Gefahr: Eine Studie des bayerischen Innenministeriums zeigt, dass im Freistaat fast jeder zweite der bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommenen PKW-Insassen in den vergangenen Jahren keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte.

Noch zu Beginn der Gurtpflicht empfanden viele Deutsche das Anschnallen als eine Form der Freiheitsberaubung, gegen die sogar – wenn auch erfolglos – Verfassungsklage eingereicht wurde. „Ohne Gurt“ ist in Deutschland nur bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit – wie Rückwärtsfahren oder Fahrten auf Parkplätzen – erlaubt. Taxifahrer dürfen unangeschnallt bleiben, um schneller vor möglichen Übergriffen seitens der Fahrgäste fliehen zu können.

Schwangere Frauen dagegen sollten immer den Sicherheitsgurt benutzen. Studien haben gezeigt, dass Mutter und Kind angeschnallt bei Unfällen eine weitaus höhere Überlebenschance haben als ohne Gurt. Außerdem kann es im Schadensfall zu einer Mitschuld an den Unfallfolgen und damit zu einer Minderung des Schadensersatzes kommen. Für optimalen Schutz sollte der Schultergurt nicht quer über den Bauch führen, sondern zwischen Brust und Bauch liegen. Der Beckengurt gehört zwischen Bauch und Oberschenkel: Bei einem Unfall verteilt sich so der Druck gleichmäßig über die Gebärmutter, der Babybauch wird geschont.

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HITZE

Sommer, Sonne, Stau – da kochen nicht nur die Gemüter leicht über, sondern steigen auch die Temperaturen im Auto auf manchmal bis zu 70 Grad an. Mensch und Tier müssen gerade im Sommer deshalb auf ausreichend Flüssigkeitszufuhr achten: Wasser, Früchte- oder Kräutertee und Fruchtschorlen, am besten nicht zu kalt. Die unweigerlich ansteigende Zahl der Stopps für die Flüssigkeitsabfuhr sollte gar nicht negativ gesehen werden, denn Fahren bei hohen Temperaturen macht schneller müde und belastet den Kreislauf. Jede Rast sollte deshalb auch zu ein wenig Bewegung genutzt werden. Die Klimaanlage sollte am besten sechs Grad kälter als die Außentemperatur eingestellt werden – so kühlt man am besten, ohne einen Schnupfen oder Nackenschmerzen zu riskieren. In regelmäßigen Abständen ist Lüften (vor allem vor Antritt der Fahrt) und anschließend Umluft empfehlenswert. Auch der Motor verträgt Hitze nicht so gut: Überprüfen Sie ab und an die Wasserschläuche, damit die Maschine nicht plötzlich zu kochen anfängt.


HÖREN

Wer kennt das nicht: Das Auto macht mitunter Geräusche, die beunruhigen. Und das liegt nicht immer nur daran, dass es heute in vielen Pkws von Haus aus wegen all der Assistenzsysteme und Warnmelder lauter ist als in einem VW-Käfer vor mehreren Jahrzehnten. Schon allein darum ist das Auto von heute längst nicht mehr der letzte Ort, in dem noch Ruhe herrscht. Aber nach wie vor sollte man bestimmte Geräusche ernst nehmen: Man hört ein seltsames Quietschen, der Beifahrer bemerkt ein Scheppern „irgendwo hinten“. Gerade auf längeren Urlaubsfahrten kann das ganz schön nerven – wer will schon im Ausland eine Werkstatt ansteuern. Aber mitunter drohen doch ernsthafte gefährliche oder teure Folgeschäden am Pkw. Auch wer nicht zum Mechatroniker ausgebildet ist, kann bestimmte gefährliche Geräusche von harmlosen unterscheiden.

Stellt sich etwa ein Rauschen ein, kann das daran liegen, dass die Reifen einfach älter geworden sind. Winterreifen sind immer etwas lauter. Wird es zu laut, sollte man unbedingt Reifen und Druck kontrollieren. Alte Türdichtungen können ebenfalls ein Grund für eine höhere Geräuschkulisse sein; auch verformte, windabweisende oder abstehende Kunststoffteile verursachen Windgeräusche. Bedenklicher ist ein Ticken: Nimmt es mit steigender Geschwindigkeit zu, kann dies an einem losen Radteil oder an einem ausgeschlagenen Gelenk an der Antriebswelle liegen. Wird das Ticken bei höherer Drehzahl lauter oder schneller, sind wahrscheinlich äußere Motorlager oder schlimmere Verschleißteile wie Ventile und Hydraulikstößel der Grund. In diesen Fällen kann nur die Werkstatt helfen. Auch bei einem lauten Quietschen – verursacht durch alte Riemen, defekte Riemenspanner oder eine kaputte Lichtmaschine – führt kein Weg am Profi vorbei. Hören Sie ein Pochen oder ein schlagendes Geräusch bei Unebenheiten, ist günstigstenfalls ein Stabilisator in der Gummilagerung betroffen. Schlimmer, wenn ein Traggelenk oder eine Spurstange ausgeschlagen ist. Hier wie bei einem reibenden Geräusch in Kurven muss unbedingt eine Überprüfung stattfinden.


HUPEN

Nur allzu gern ist man versucht, auf die Hupe zu drücken, wenn der Fahrstil des Vordermanns zu wünschen übrig lässt oder die Ampel grüner nicht wird. In südlichen Gefilden ist das offiziell meist geduldet (man denke an Stoßzeiten in Rom, Bergstraßen in Griechenland oder den Verkehr in Kairo), bei uns allerdings streng genommen verboten. In der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder andere gefährdet sieht.“ Wer hupend andere Verkehrsteilnehmer auf bestimmte Dinge aufmerksam machen (grüne Ampel, Missachtung der Vorfahrt, langsames Tempo usw.) oder sich laut begrüßen beziehungsweise verabschieden will, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Die Ordnungshüter drücken aber in manchen Situationen wie bei Hochzeitskorsos und gewonnenen Fußballspielen gern ein Auge zu.

Hupen sind im deutschsprachigen Raum ab 50 ccm Vorschrift. Wie eine Hupe klingen muss, bestimmt in unseren Breiten eine EG-Vorschrift aus dem Jahre 1970: Zugelassen wird eine Hupe nur wenn sie minimal 93 dBA Schalldruck erreicht, in Deutschland maximal 105 dBA aus 7 Meter Entfernung. Der Klang darf zwar aus mehreren Tönen bestehen, sich aber nicht verändern. Hupmelodien, Bullenhörner oder Klingeln sind deshalb – außer bei Einsatzfahrzeugen – nicht erlaubt. Ebenso nicht gestattet ist das so genannte hupähnliche „chirpen“ am Auto beim Betätigen der Funkfernbedienung.

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KOPFSTÜTZE

Sicherheit beim Autofahren beginnt nicht erst mit Umsicht, defensivem Fahrverhalten und einer stabilen Fahrgastzelle, sondern bereits beim richtigen Sitzen. So können neben den Gurten korrekt eingestellte Kopfstützen Leben retten und schwere Verletzungen verhindern. Rund 70 Prozent der Autofahrer allerdings vernachlässigen die richtige Einstellung und riskieren Verletzungen der Halswirbelsäule bei Kollisionen durch das so genannte Peitschenschlag-Syndrom. Dabei kann die Schutzwirkung der Kopfstützen recht einfach aufrechterhalten werden: Die Stütze sollte am obersten Punkt oder maximal drei Finger breit darunter mit dem Kopf abschließen. Lässt sich die Stütze nicht weit genug herausziehen, muss sie generell auf den höchstmöglichen Punkt eingestellt werden. Der Abstand vom Kopf zur Stütze darf höchstens vier Zentimeter betragen.

Im Gegensatz zu herkömmlichen passiven Nackenstützen haben neuere Modelle den Vorteil, durch integrierte Wippen (reaktive Systeme) oder sensorgesteuerte Federn (proaktive Systeme) bei einem Aufprall den kritischen Abstand zum Kopf automatisch zu verringern. Einige Autohersteller haben auch schon fest integrierte Einheiten aus Sitz und Stütze entwickelt, bei denen der Kopf frühzeitig zurückgehalten werden kann (Volvo „WHIPS“, Toyota „WILL“). Wichtig ist auch die richtige Sitzeinstellung: In entspannter aber aufrechter Sitzposition sollte eine gute Sicht möglich sein, die volle Kupplungsbetätigung muss mit leicht abgewickeltem Knie möglich sein. Der oberste Punkt des Lenkrades sollte mit ausgestreckter Hand zu erreichen sein, ohne dass die Schultern den Kontakt zur Sitzlehne verlieren.


KOLONNE

Fahren Bundeswehr, THW oder andere hoheitliche Institutionen im geschlossenen Verband, kommt es immer wieder zu Situationen, in denen andere Verkehrsteilnehmer verunsichert sind. Auch Unfälle sind nicht selten. Die Straßenverkehrsordnung (§§ 27 und 29) gesteht Kolonnen Sonderrechte zu, die aber kein Wegerecht beziehungsweise ein generelles Vorfahrtsrecht einräumen. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt demnach als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Kolonnenfahrer eine Kreuzung auch bei Rot überfahren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf aber nicht so groß sein, dass ein Zusammenhang für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht mehr erkennbar ist, und muss als geschlossen erkennbar sein (z.B. durch blaue Flaggen beim ersten bis vorletzten und eine gelbe Flagge beim letzten Fahrzeug, eingeschaltetes Fahrlicht und ggf. Blaulicht, angepasste Geschwindigkeit). Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht in geschlossene Kolonnen einscheren. Zur Verkehrssicherung werden insbesondere an Kreuzungen, Straßengabelungen, Fahrbahnverengungen, Autobahnauffahrten und bei haltenden Kolonnen Verkehrssicherungsposten eingesetzt, die aber keine polizeilichen Regelungs- oder Weisungsbefugnis haben – dies gilt auch für Feldjäger.


KELLE

Kriminelle beschaffen sich rote Kellen, manchmal sogar Blaulichter, und imitieren Zivilstreifen der Polizei, um Autofahrer anzuhalten und auszurauben. Immer wieder hört man von solchen Delikten – doch wie kann man vermeiden, selbst Opfer einer solchen Maskerade zu werden? Zum Rauswinken oder Stoppen ist entweder ein Anhaltesignalgeber in Verbindung mit einem Magnetblaulicht oder eine Anhaltekelle in Verbindung mit einem Blaulicht nötig. Wer sich unsicher fühlt, kann sein Auto erst einmal verriegelt lassen und die Beamten ihre Dienstausweise vorzeigen lassen. Auch kann man über den Notruf 110 nachfragen, ob das Fahrzeug ein Polizeiwagen ist, und die Namen der Beamten verifizieren lassen. Echte Polizisten stellen sich zunächst stets vor, weisen sich korrekt aus und erläutern immer das beanstandete Fehlverhalten. Betrüger dagegen lauern ihren Opfern an unübersichtlichen Stellen, meist außerhalb von Ortschaften, auf und setzen die verunsicherten Fahrer gleich mit dem angeblichen Fehlverhalten unter Druck – mit dem Ziel, Geldbeutel in die Hände zu bekommen oder „Bußgelder“ gleich bezahlt zu bekommen. In der Vergangenheit gab es immer wieder auch Urteile, bei denen Autofahrer, die bei offensichtlich zweifelhaften oder nicht genau erkennbaren Kontrollen nicht Folge geleistet hatten, frei gesprochen wurden.

LADUNGSSICHERHEIT

Wie wichtig es ist, beim Transport auf der Straße die Ladung richtig zu sichern, gerät immer wieder in Vergessenheit. So mancher Fahrer wird über die Jahre leichtsinnig und unterschätzt die Gefahren. Gerade Kleintransporter mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die ohnehin im Fokus der jährlichen Unfallstatistiken stehen, sind häufig überladen oder die Ladung ist nicht richtig verteilt. In Verbindung mit der hohen Geschwindigkeit, die diese Fahrzeuge erreichen, kann sich der Schwerpunkt im Transporter dadurch ungünstig verändern. Das Fahrzeug wird dann besonders in heiklen Situationen schwer beherrschbar, Bremswege verlängern sich – schnell kann es zu Unfällen kommen. Haftbar sind nicht nur die Fahrer, sondern auch die Verlader und Halter (§ 31.2 StVZO) – ein Problem auch für Fuhrparks, in denen nur wenige Transporter vorhanden sind. 
Die Liste der Vorschriften und Richtlinien zur Ladungssicherung ist lang. Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass die Ladung verkehrssicher verstaut und gegen Herabfallen gesichert ist. Die zulässigen Werte für Lasten und Gewichte dürfen nicht überschritten werden. Um die Sicherheit zu erhöhen und auch Kosten zu sparen, können Hilfsmittel wie Zurrgurte, Seile oder Planen eingesetzt werden; zur Erhöhung des Wirkungsgrads sind sie nach Möglichkeit zu kombinieren. Die Ladungssicherung sollte unbedingt ganz oben in die Agenda des Risikomanagements aufgenommen werden, um bei den Mitarbeitern ein Bewusstsein für die Brisanz des Themas zu schaffen. Zurrmittel-Hersteller, Automobilclubs und Berufsgenossenschaften veranstalten Schulungen für Ihre Mitarbeiter.

LICHTUMBAU

Seit 1991 sind Gasentladungslampen als „Xenonlichter“ in Autos im Einsatz. Sie sind heller als normale Halogenlampen, verbrauchen weniger Energie und haben eine längere Lebensdauer. Die Anschaffungskosten übertreffen allerdings nicht selten die eingesparten Kraftstoffkosten und oft fühlen sich entgegenkommende Fahrer geblendet. Doch vor allem aus ästhetischen Gründen entscheiden sich immer mehr Autobesitzer, ihren Wagen nachträglich auf Xenon umzurüsten. Vorsicht ist dabei aber unbedingt geboten: Nachrüst-Sets, bei denen lediglich die Lichtquelle im Scheinwerfer ausgetauscht und ein Vorschaltgerät eingesetzt wird, sind extrem blendgefährlich (bis zu hundertfache Überschreitung des Grenzwerts) und darum verboten. Denn jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung nur zusammen mit der Lichtquelle, mit der er betrieben wird; wird diese gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht, erlischt die Genehmigung und damit auch die allgemeine Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug. Völlig legal ist aber die Nachrüstung mit typgeprüften Xenon-Scheinwerfern, die als Komplet-Sets mit Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage angeboten werden – achten Sie auf die Zulassung nach der „ECE-Regelung 98“.

LINKSFAHREN

Wer notorisch gern auf der Autobahn die linke Spur „besetzt“ und dabei auch noch mit nur mäßiger Geschwindigkeit unterwegs ist, verärgert nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern lebt gefährlich. Besonders oft ziehen Autofahrer „vorsorglich“ auf die linke Spur, wenn in der Ferne ein Lkw in Sicht ist – und das in einem Tempo, das nur unwesentlich höher liegt als beim Laster. Schnellere Autofahrer schließen dann automatisch auf. Bleibt der Linksfahrer nach dem Überholvorgang weiterhin auf der Überholspur, überholen manche rechts. Das ist nicht nur falsch, sondern hat auch schon oft zu Unfällen geführt, z.B. wenn der Linksfahrer genau in diesem Moment wieder auf die rechte Spur wechselt.

Das Rechtsfahrgebot besagt, dass sich derjenige, der 20 Sekunden lang fahren kann, ohne jemanden zu überholen, wieder auf der rechten Spur einordnen und schnellere Autos vorbeilassen muss. Dies gilt auch auf Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Notorische Linksfahrer müssen ab Februar 2009 höhere Bußgelder bezahlen: Wer links (oder auf der mittleren Spur) unterwegs ist, ohne jemanden zu überholen, muss 25 Euro zahlen, bei Behinderung anderer werden statt wie bisher 40 jetzt 80 Euro Strafe fällig – das gilt unabhängig von Tempolimits, denn wenn andere schneller fahren wollen, dürfen sie nicht daran gehindert werden. Schlimmstenfalls droht sogar eine Anzeige wegen Nötigung.

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NUMMERNSCHILD

Der 1. September 2008 markiert den vorläufigen Endpunkt der wechselvollen Karriere des Nummernschilds in Deutschland: Das „lebenslange“ Autokennzeichen wird Realität - zumindest wenn der Autohalter sein ganzes Leben in nur einem Bundesland verbringt. Der Haken dabei: Laut Paragraph 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können die obersten Landesbehörden künftig das „Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichen bei Wechsel des Zulassungsbereichs des Fahrzeugs innerhalb des jeweiligen Landes“ streichen, müssen dies aber nicht tun. Nordrhein-Westfalen will von der Möglichkeit, Autofahrern beim Umzug innerhalb der Landesgrenzen die Ummeldung ihres Fahrzeugs zu ersparen, keinen Gebrauch machen. Begründung: Ohne Verweis auf den aktuellen Wohnort, sind die Halter der Fahrzeuge deutlich schwieriger auszumachen. Trotz allem stellen sich die Kfz-Versicherer auf die neue Regelung ein und werden voraussichtlich mit neuen Einstufungskriterien reagieren. Bislang ist das Kennzeichen maßgeblich dafür, in welche Regionalklasse ein Kunde eingestuft wird. Experten glauben, dass bei Neuverträgen die gemeldete Postleitzahl des Halters ausschlaggebend sein wird.

Die Geburtsstunde des heute üblichen Kennzeichens war übrigens der 1. Juli 1956: An diesem Tag wurde das heutige Code-System mit einer Buchstabenkennung für den jeweiligen Landkreis eingeführt. Die Geschichte des Nummernschildes reicht jedoch noch viel weiter zurück. Schon vor mehr als 2000 Jahren waren an römischen Streitwagen unterschiedliche Nummern angebracht. Die nächsten Vorläufer waren Nummerntafeln mit Wappen, die die Kutschen im alten England des 17. Jahrhunderts schmückten. 1907 gab es im Deutschen Reich dann die erste einheitliche Regelung für Autokennzeichen. Bis dahin existierten nur in einzelnen Orten und Provinzen lokal gültige Kfz-Kennzeichen. 10.115 Pkw, 15.954 Krafträder und 957 Lkw waren damals zugelassen. Die Vereinheitlichung der Kennzeichen war unerlässlich, um ein Chaos durch die zunehmende Motorisierung zu vermeiden. Die Zuordnung erfolgte anhand römischer Ziffern, gefolgt von einem Buchstaben und einer Seriennummer – Preußen erhielt z. B. die römische I, Bayern die II und Württemberg die III.

Spätestens 2013 steht dann die nächste Neuerung vor der Tür: Die deutsche Kfz-Zulassung soll auf Onlinebetrieb umgestellt werden. Eine bundesweit über PC erreichbare Zulassungsstelle würde dann die Nummernschilder und Zulassungsplaketten per Post verschicken. Das erspart den Autofahrern Zeit, Ärger und unnötige Fahrerei und der Umwelt den Ausstoß von 250.000 Tonnen Kohlendioxid.


NEBELLICHT

Bei Herbstnebel sind Autofahrer mit unnötig eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf den Straßen wieder häufiger zu sehen. Das kann kostspielig werden, denn weil die Nebelschlussleuchte aufgrund ihrer Helligkeit den nachfolgenden Verkehr stark blenden kann, ist ihr Betrieb mit strikten Regelungen eingeschränkt: Wenn die Sichtweite größer als 50 Meter ist und die Nebelschlussleuchte an ist, kann ein Verwarnungsgeld von 35 Euro erhoben werden. Das gilt ebenso bei geringer Sichtbehinderung. Wer dagegen ohne Abblendlicht im Nebel fährt, erhält drei Punkte in Flensburg. Hinzu kommen 60 Euro Strafe. Für den rechtmäßigen Einsatz der Nebelschlussleuchte muss die Sichtweite unter 50 Metern liegen, dann darf auch die Höchstgeschwindigkeit nur maximal 50 km/h betragen.

Die vorne am Fahrzeug breit strahlenden Nebelscheinwerfer dürfen im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte nicht nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, sondern auch bei Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite dabei weniger als 50 Meter beträgt, ist für die „Schlechtwetterscheinwerfer“ nicht relevant.


NÖTIGUNG

Wer auf Deutschlands vielbefahrenen Straßen unterwegs ist, ärgert sich über diese Situationen oft zur Genüge: vom Vordermann geschnitten, ausgebremst, falsch überholt oder vom Hintermann per Lichthupe aus dem Weg gescheucht. Zum schnell ausgerufenen Vorwurf der Nötigung gehört aber etwas mehr als ein dicht auffahrender und drängelnder Hintermann. Für die Frage, ob Auffahren einen Akt der Nötigung darstellt, kommt es unter anderem auf die Dauer und Intensität, die gefahrene Geschwindigkeit und die Verkehrssituation an. Nicht jedes rücksichtslose Verhalten im Straßenverkehr erfüllt somit den Tatbestand der Nötigung. Andauerndes Hupen oder Blinklicht stellt in der Regel nur eine Belästigung dar. Daraus kann aber schnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, dass er zusätzlich zu dicht auffährt. Dichtes Auffahren und Betätigen der Lichthupe stellen für sich genommen aber in jedem Fall Ordnungswidrigkeiten dar. Notorische Drängler werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs ab voraussichtlich 2009 stärker zur Kasse gebeten: Besonders rücksichtsloses Verkehrsverhalten wird dann mit deutlich höheren Bußgeldern bestraft.

Als generelle Faustregel für den Tatbestand der Nötigung gilt: Jedes Verhalten im Straßenverkehr stellt dann eine Nötigung dar, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu etwas zwingt, was der andere nicht will und was angesichts der Verkehrssituation unangemessen ist.

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POLIZEIKONTROLLE

Wer kennt das nicht? Gerade ist man noch lustig mit dem Radio singend auf der Landstraße unterwegs - und plötzlich taucht vor einem die Kelle mit dem freundlichen Hinweis: „Bitte anhalten“ auf. Der Puls steigt, Adrenalin verteilt sich in Sekundenschnelle im ganzen Körper – aber ich habe doch gar nichts gemacht: kein Alkohol, nicht zu schnell gefahren. Was soll schon passieren? Sofern diese Sachverhalte stimmen, muss der Fahrer auch nichts befürchten. Die Polizeikontrolle dient in Deutschland der Gefahrenabwehr durch Personenkontrolle, d.h. es geht um die Feststellung der Identität von Personen. Dazu wird die Echtheit der Dokumente verifiziert und das Fahrzeug sowie die mitgeführten Sachen können überprüft werden. Es findet gegebenenfalls ein Abgleich mit den Daten der Fahndungsdatei statt. Bei einer Polizeikontrolle handelt es sich weder um eine Kontrollstelle noch um eine Verkehrskontrolle. Probleme kann es dann geben, wenn der für den Gebrauch von Kraftfahrzeugen verbindlichen Ausweispflicht nicht nachgekommen wird. Denn in Deutschland gilt: Jeder Fahrer ist verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass sowie Führerschein und Fahrzeugschein mitzuführen. Und bitte achten Sie immer darauf, dass Ihre TÜV, HU, Feinstaubpaletten und der Verbandskasten noch gültig sind!


PROMILLEGRENZE

0,3, 0,5 oder 1,1 Promille – was gilt denn nun? Generell handelt es sich bei Alkohol am Steuer immer um eine Straftat nach §§ 315c oder 316 StGB, so viel ist sicher. Aber die deutsche Rechtsprechung unterscheidet zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Eine relative Fahruntüchtigkeit gilt bei Werten von 0,3 Promille und darüber, wenn alkoholbedingte Auffälligkeiten festgestellt werden oder ein Unfall passiert. Dann kommt es nach Abwägung zu Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitsstrafe und Punkten in Flensburg. Ab 0,5 Promille tritt nach § 24a bereits der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit in Kraft. Eine Fahruntüchtigkeit muss im Einzelfall nicht vorliegen. Bei einem Verstoß gegen die besser bekannte 0,5 Promille-Grenze kann eine Geldbuße von bis zu 3.000 EUR verhängt werden. Zusätzlich gibt es 4 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten. Ab 1,1 Promille besteht absolute Fahruntüchtigkeit. Wie prominente Fälle bestätigen, kommt es sofort zu Führerscheinentzug und einer Geldstrafe. Zusätzlich werden Punkte in Flensburg fällig und im Extremfall (bei Wiederholungstätern) droht Freiheitsentzug. Übrigens: Für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ausnahmslos die 0,0 Promille-Grenze!


RECHTSABBIEGEN

Gerade Autofahrer in Großstädten haben sich sicher schon des Öfteren gefragt, wer eigentlich beim parallelen Rechtsabbiegen Vorfahrt hat. Diese Frage beantwortet das Amtsgericht München in einem Urteil. Demzufolge kann der Fahrer auf der rechten Spur frei wählen, ob er beim Abbiegen auf die linke oder rechte Spur der Querstraße fährt. Der Autofahrer auf der linken Spur darf in solch einer Verkehrssituation also nicht überholen. Generell sollten beim Rechtsabbiegen verschiedene Gefahrenquellen beachtet werden. Autofahrer müssen damit rechnen, dass Rad- oder Rollerfahrer rechts vorbeifahren und ihnen ihr Vorfahrtsrecht nehmen. Zudem müssen Rechtsabbieger laut Straßenverkehrsordnung entgegenkommende Fahrzeuge, beispielsweise Radfahrer, durchfahren lassen.

 

RADFAHRER

Autofahrer würden Radfahrer wohl als „nervige Verkehrsteilnehmer, die Autofahrer ausbremsen oder ihnen die Vorfahrt nehmen und auch gerne mal an Rot-Grün-Blindheit leiden“ definieren. Doch die meisten Autofahrer sind selbst auch Radfahrer und schlüpfen je nach Rolle in die des „Radfahrer-Hassers“ oder des „Autofahrer-Hassers“. Verkehrssoziologen erklären dieses Phänomen damit, dass „das Ausbremsen“ eines Verkehrsteilnehmers archaische äÄngste weckt. Demnach sind Menschen dahingehend sozialisiert, dass sie es als große Kränkung empfinden, wenn andere Menschen sie in ihrer Freiheit einschränken. Hinzu kommt die Umweltfrage: Radfahrer fühlen sich moralisch in der besseren Position, da sie die Luft nicht mit CO2 belasten. Es brodelt also auf den Straßen. Doch Radfahrer müssen vielleicht bald an einer zweiten Front kämpfen. Der Ein oder Andere unter ihnen – stolz auf sein Umweltbewusstsein und seine Sportlichkeit – wird neuerdings in seinem Revier, dem Radweg, des Öfteren von entspannt aussehenden Radlerkollegen überholt. Diese neuen Konkurrenten fahren „Pedelecs“ – Pedal Electric Cycles – eine umweltfreundliche, aber faule Rad-Variante. Diese Fahrräder unterstützen die Muskelkraft beim Treten durch einen kleinen Elektromotor. Sie haben nichts mit den bisher bekannten Elektrofahrrädern zu tun, mit denen man summend, ohne sich zu bewegen, durch die Straßen fährt. Bei den Pedelecs müssen die Fahrer sehr wohl treten, denn der Elektromotor springt erst bei einem gewissen Widerstand an. Der nächste Konfliktherd auf den Straßen ist also vorprogrammiert und die Autofahrer werden wohl stöhnen, „jetzt sind die Radfahrer noch unberechenbarer geworden“.

 

REIFENDRUCK

Für Viele ist das Überprüfen des Reifendrucks eine lästige Sache. Denn der Check hat meist schmutzige Hände oder sogar verdreckte Hosenbeine zur Folge. Trotzdem sollten Autofahrer diese Prozedur regelmäßig vornehmen. Denn jeder Reifen verliert naturgemäß Luft und ein zu niedriger Luftdruck erhöht das Sicherheitsrisiko. Tests zeigen, dass bereits ein zu geringer Druck von lediglich 0,5 bar für spürbar verschlechterte Fahreigenschaften sorgt. Insbesondere die Spurtreue in Kurven kann zwischen 50 und  80 Prozent abnehmen. Noch gefährlicher für Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer: Der Bremsweg –  selbst mit ABS –  verlängert sich auf nasser Fahrbahn ab einem Minderdruck von 1 bar spürbar. Dies macht sich auch bei Spurwechseln bemerkbar. So lässt die Haftung der Reifen um bis zu 15 Prozent nach.

Darüber hinaus verursacht ein zu geringer Druck unnötige Belastungen für die Umwelt. Hier gilt die Faustregel, je niedriger der Luftdruck, umso höher der Rollwiderstand und umso höher der Kraftstoffverbrauch. Unterschreitet der Reifendruck die empfohlenen 2,2 bar, macht sich dies auch im Geldbeutel bemerkbar. Die Lebensdauer der Reifen reduziert sich um die Hälfte, wenn der Reifendruck nur 1,0 bar beträgt. Experten empfehlen den Luftdruck an kalten Reifen zu überprüfen. In erwärmten Zustand sollten Autofahrer einen um 0,3 bar höheren Druck als empfohlen einstellen.

SEKUNDENSCHLAF

Lange Fahrten auf Autobahnen, besonders bei Nacht, stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko für ein ungewolltes Einnicken dar, das oft nur wenige Sekunden dauert. Die Folgen dieses „Sekundenschlafs“ – der fachlich korrekt als Müdigkeitsattacke oder Mikroschlaf bezeichnet wird – können katastrophal sein: Laut Verkehrsexperten ist jeder vierte tödliche Verkehrsunfall auf das plötzliche Einnicken am Steuer zurückzuführen. Fachleute nehmen an, dass der Sekundenschlaf eine spontane Notwehrreaktion des Körpers auf Schlafstörungen, Schlafdefizite, körperliche oder psychische Übermüdungen sowie auf längere, monotone Tätigkeiten ist. Besonders gefährdet sind Pendler, Schichtarbeiter und Lkw-Fahrer sowie jugendliche Discobesucher, die nachts – oft in Begleitung schlafender Beifahrer – völlig übermüdet auf einsamen und eintönigen Landstraßen nach Hause fahren. Der Schlafmangel gefährdet auch Urlauber, die sich im Morgengrauen auf den Weg in weit entfernte Reiseziele machen, um den zu erwartenden Staus zu entgehen.

Typische Vorboten für einen nahenden Mikroschlaf sind neben einem allgemeinen Müdigkeitsgefühl Fahrfehler wie schlechtes Spurhalten, unregelmäßige Geschwindigkeit oder häufiges Verschalten, schwere Augenlider oder gar das kurze Zufallen einer oder beider Augen sowie Kopfschmerzen, wiederholtes Gähnen und Frösteln. Nimmt ein Autofahrer diese Anzeichen während der Fahrt wahr, sollte er unbedingt eine Rast mit Spaziergang oder etwas Schlaf einlegen. Außerdem sollten wenn möglich Nachtfahrten zwischen zwei und drei Uhr morgens vermieden werden: Der menschliche Organismus ist in dieser Zeit besonders auf Schlaf eingestellt und auf leeren nächtlichen Autobahnen nehmen die Sinne noch weniger Reize auf als am Tage. Wer hofft, dass ein Sauerstoffschub durch Öffnen der Fenster, das Lauterdrehen der Musik oder ein extra großer Becher Kaffee hilft, irrt. Diese „Maßnahmen“ haben nur eine kurzfristig aufschiebende Wirkung und eine spätere Müdigkeitsattacke kann umso heftiger auftreten. Am besten vorbeugen kann man dem Sekundenschlaf mit ausreichend Schlaf, regelmäßigen Pausen an der frischen Luft und viel Trinken.

Mercedes will jetzt sogar einen elektronischen Helfer gegen den Sekundenschlaf auf den Markt bringen, der typische Indikatoren für Übermüdung erkennt und den Autofahrer rechtzeitig warnt: Das Assistenzsystem beobachtet das Fahrverhalten des Autolenkers und erstellt auf diese Weise ein individuelles Fahrerprofil, das ständig mit aktuellen Sensordaten verglichen wird. Kleinste Abweichungen werden registriert – ein Warnsignal folgt und gibt dem Fahrer den unmissverständlichen Rat: „Attention Assist. Pause!“


SCHEINWERFER

Die Tage von Halogen- und Xenon-Scheinwerfern scheinen gezählt. Seit es auch weiße Leuchtdioden (LEDs) gibt, wollen die Autohersteller nach und nach auf diese energiesparende, langlebige und leichte Alternative ausweichen. Mit gutem Grund: Die Frontscheinwerfer-Einheit, die Vorreiter Hella entwickelt hat, sorgt mit einem Strahler, der beim Abbiegen die Kurve ausleuchtet, und einem Tagfahrlicht für zusätzliche Sicherheit. Das Tagfahrlicht verursacht keinen messbaren Mehrverbrauch, während ein herkömmliches Licht auf 100 Kilometer etwa 0,2 Liter Kraftstoff verschlingt. Der Audi R8 und der Lexus LS 600H sind bereits mit den neuen Frontscheinwerfern unterwegs, 2009 sollen weitere Hersteller folgen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen LED-Tagfahrleuchten bei neuen Modellen ab 2011 sogar Pflicht werden. Pluspunkt von LEDs in der Nacht: Weil die Halbleitertechnik eine ähnliche Farbtemperatur wie beim Tageslicht produziert, ermüden Fahrer nicht so schnell und lenken ihr Auto entspannter durch die Dunkelheit.

Nach und nach erobern LEDs das Auto – von Signal- und Innenleuchten über Blaulichtbalken bis zum Scheinwerfer. Bremsleuchten sind bereits heute fast nur noch mit den schnell ansprechenden LEDs ausgerüstet. Vor allem bei Ober- und Mittelklasse-Wagen werden im Heckbereich platzsparende LEDs eingesetzt – zusammen mit Lichtleit-Elementen und Reflektoren lassen sich neue Gestaltungsformen beim Heck besser umsetzen. Vielfältige Möglichkeiten ergeben sich bei der Integration in adaptive Verkehrsanwendungen: Hella etwa hat zusammen mit Opel ein Scheinwerfersystem entwickelt, das Straßen- und Sichtverhältnisse erkennt und das Licht entsprechend anpasst. Das Adaptive Forward Lightning (AFL) erhält die nötigen Infos über Geschwindigkeits-, Lenkwinkel- und Regensensoren sowie über eine Kamera des Fernlichtassistenten; innerhalb von Sekunden wird auf Stadt-, Spielstraßen-, Autobahn-, Landstraßen-, Schlechtwetter-, statisches Abbiege-, dynamisches Kurven- oder Fernlicht umgestellt.


STEINSCHLAG

Ein lauter Knall aus dem Nichts – und schon ist es passiert: Bei einer Fahrt auf der Autobahn fliegt ein Steinchen gegen die Windschutzscheibe und beschädigt das Autoglas. In diesem Fall ist eine rasche Reparatur vonnöten, denn selbst kleine Steinschlagschäden können jederzeit zu größeren Rissen werden – beispielsweise durch die Erschütterungen auf Kopfsteinpflaster – und dann zum Zerbersten der Scheibe führen. Bis zum Eintreffen in der Werkstatt sollte man einen speziell abdichtenden Aufkleber auf die Schadstelle kleben, um ein Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zu verhindern.

Als Faustregel für eine Reparatur mit Spezialharz gilt: Der Steinschlag ist nicht viel größer als ein 1-Euro-Stück, befindet sich nicht im Sichtfeld des Fahrers – eine Reparatur ist nämlich dort gemäß StVZO verboten – und ist weiter als etwa 10 Zentimeter vom Rand der Windschutzscheibe entfernt. In allen anderen Fällen muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden. Arval-Kunden steht für die Reparatur von Glasschäden bis hin zum Scheibenersatz die Firma Carglass als kompetenter Partner zur Seite. Carglass ist international vertreten und verfügt in Deutschland über rund 200 Service-Center und zahlreiche mobile Einheiten. Die Hotline erreichen Sie rund um die Uhr unter 0800/036 36 36.

Alle Versicherungspartner von Arval übernehmen bei bestehender Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten zu 100 Prozent, bei einem Neueinbau der Scheibe wird die im Rahmen der Teilkasko-Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt. Gerade für Fuhrparkverantwortliche ist eine schnelle, professionelle Reparatur besonders wichtig: Ein nachträglicher Neueinbau der Windschutzscheibe bedeutet den Ausfall des Fahrzeuges und einen erheblichen Mehraufwand.

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WARNBLINKER

Jedes Auto hat eine Warnblinkanlage, aber nicht jeder Autofahrer weiß, wann er sie verwenden muss oder darf. Auf jeden Fall nicht, um „nur mal kurz“ zu parken oder Umzugskartons zu verladen. Ein solches Vergehen ist durch die Warnblinker nicht zu entschuldigen, sondern sogar ordnungswidrig und kann mit fünf Euro sanktioniert werden. Generell sind die Warnblinker einzuschalten, wenn der Autofahrer andere durch sein Fahrzeug gefährdet sieht, beispielsweise zur Absicherung von Unfallstellen oder um die Fahrzeuge hinter sich auf einen kommenden Stau aufmerksam zu machen. Auch bei abrupten Bremsvorgängen können die Blinker helfen, Unfällen vorzubeugen. Warnblink-Pflicht besteht nur bei einer Panne oder beim Abschleppen. Aber Vorsicht im Ausland: In Österreich ist dies verboten. Dort darf die „Alarmblinkanlage“ nur bei stehendem Fahrzeug benutzt werden. In Spanien hingegen vorzugsweise bei gemütlichem Rollen. Wer dort nämlich die vorgesehene Mindestgeschwindigkeit (beispielsweise 60 km/h auf Autobahnen) aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten kann, darf dies mit der Warnblinkanlage signalisieren.

WASCHANLAGE

Wenn es um Autos geht, entwickeln manche Männer tatsächlich einen Sinn für Sauberkeit, nicht selten sogar ausartend in einen regelrechten Putzzwang. Bevorzugt am Wochenende bilden sich vor den Waschanlagen lange Schlangen. Während man(n) zu Hause früher mit Gartenschlauch und Putzeimer Vorlieb nehmen musste, ist die moderne Waschanlage das reinste Putz-Paradies. Dieser Luxus besteht erst seit 1963. Damals baute der Unternehmer Franz Christ die erste vollautomatische Autowaschanlage, die die Grundlage für die heutige Technik bildet. Auch heute noch ist das Familienunternehmen Otto Christ AG in Memmingen einer der führenden Waschanlagen-Hersteller in Europa. Jährlich produziert das Unternehmen über 1.000 Portalwaschanlagen und 80 bis 100 Waschstraßen. Bei Portalwaschanlagen ist das Portal beweglich auf zwei Schienen gelagert und fährt das zu waschende Auto mehrmals ab. In der Waschstraße zieht eine Art Förderband das Auto durch einen Tunnel. Anders als bei der Portalwaschanlage kann der Autofahrer aus dem Innern des Wagens beobachten, wie sich rotierende Putzlappen und computergesteuerte Präzisionsbürsten über den geliebten Wagen schieben. Wer danach noch nicht zufrieden ist, kann immer noch selber zum Lappen greifen, um heikle Stellen nachzupolieren.

WILDUNFÄLLE

Wenn im Herbst die Tage kürzer werden und es früh morgens und abends oft nebelig ist, steigt die Gefahr für Wildunfälle markant an. Nicht nur in unmittelbarer Nähe von Wäldern, sondern auch entlang von Feldern und Wiesen ist das Risiko erhöht. Bei uns leben zwar keine Elche, die in Schweden für jeden zweiten tödlichen Verkehrsunfall verantwortlich sind, aber auch ein Zusammenstoß mit einem Reh kann fatale Auswirkungen haben. Ein 20 kg schweres Tier prallt auf ein 50 km/h fahrendes Auto mit einem Gewicht von beinahe einer halben Tonne. Wichtig ist deshalb, vorausschauend zu fahren und den linken und rechten Straßenrand stets im Blick zu behalten. Taucht ein Wildtier auf, sollte der Autofahrer abbremsen und abblenden, hupen und das Lenkrad möglichst gerade halten. Ein kontrollierter Aufprall verläuft meist glimpflicher als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver. Zudem muss man darauf gefasst sein, dass dem einen Tier ein ganzes Rudel folgen kann. Wenn es doch zum Unfall kommt, muss auf jeden Fall die Polizei oder die nächste Forstdienststelle verständigt werden. Die Versicherung bezahlt den entstandenen Schaden nur mit einer Bestätigung eines dieser Ämter. Das Fotografieren der Unfallstelle und der Schäden am Fahrzeug erleichtern die Schadensabwicklung mit der Versicherung zusätzlich. Ein verletztes oder totes Tier mitzunehmen, ist verboten, da dies als Wilderei gilt und unter Strafe steht.

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