Mai 09 - Neue Kfz-Steuer ab 01. Juli 2009
Am 1. Juli 2009 tritt die Neuregelung der Kfz-Steuer in Kraft. Dann entscheidet nicht mehr nur allein die Hubraumgröße über die Steuerhöhe, sondern auch der CO2-Ausstoß: Bei bis zu 120 g/km bleibt der C02 abhängige Anteil steuerfrei (ab dem Jahr 2012 liegt der Freibetrag bei 110 g/km und ab 2014 bei 95 g/km). Wer darüber liegt, muss zwei Euro für jedes zusätzliche Gramm bezahlen. Für Benziner fallen zusätzlich pro angefangene 100 ccm Hubraum zwei Euro an, für Diesel-Pkw 9,50 Euro. So soll die Bevorzugung von Diesel bei der Energiesteuer ausgeglichen werden. Für die meisten Mittelklassewagen mit Benzinmotor ändert sich wenig (z.B. ermäßigt sich ein Golf von 94 auf 86 Euro), während Dieselantriebe in dieser Klasse oft deutlich günstiger werden (BMW 118d: statt 190 dann 118 Euro). Eine von 2011 bis 2013 befristete Steuerbefreiung von 150 Euro gilt für Diesel-Pkw mit Euro-6-Norm, Bestandsfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5.11.2008 werden bis 21.12.2012 noch nach altem Recht besteuert.
Als Kunde von Arval, der das Servicemodul Steuer mit gebucht hat, brauchen Sie sich um die verwaltungstechnischen Aspekte der Steuerreform nicht sorgen. Die korrekte und termingerechte Bezahlung wird weiterhin garantiert. Arval tritt durch die Begleichung der Steuer jeweils für ein Jahr im Voraus in Vorleistung; die Beträge werden auf die Monatsraten umgelegt – für die Kunden entsteht so sogar noch ein Zinsvorteil.


