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Mai 09 - Reform der Leasing-Bilanzierung angestrebt

Die Bilanzierung nach den internationalen Standards IFRS und US-GAAP hält in immer mehr größeren Unternehmen Einzug. Bislang waren dabei viele Leasinggüter außen vor – jetzt aber wollen die Standardsetter IASB und FASB das Verfahren „reformieren“. Wenn es nach dem Willen der beiden Organisationen geht, soll ab dem Jahr 2012 für Operating Leasing die so genannte „Right-of-use-Bilanzierung“ gelten: Ab dann soll nicht mehr zwischen Operating und Finance Leasing differenziert werden.  Leasingnehmer müssen alle finanziellen Verpflichtungen aus dem Leasingverhältnis in der Bilanz ansetzen – damit soll eine Gleichbehandlung der beiden Leasingarten erreicht werden. Betroffen könnten auch klassische Mietverhältnisse und andere Nutzungsüberlassungen wie auch bestimmte Outsourcing- und Lieferverhältnisse sein.

Auswirkungen auf Bilanz und GuV

Für die Abteilungen der betroffenen Unternehmen, die mit der Buchhaltung betraut sind, bedeutet das Reformvorhaben also einen deutlichen Mehraufwand bei der Rechnungslegung (Bestimmung des Barwerts der Leasingzahlungen, Berücksichtigung von Kündigungs-, Verlängerungs- und Kaufoptionen, Aufführung bedingter Leasingzahlungen, Berücksichtigung von Restwertgarantien mit dem wahrscheinlich zu leistenden Beitrag). Weiter bewirkt die Neubilanzierung eine Bilanzverlängerung: Vor allem bei der Erstanwendung verschieben sich die Relationen – Fremdkapitalgeber könnten wegen der steigenden FK- und sinkenden EK-Quote eine höhere Eigenkapitalausstattung fordern. Die Relationen würden sich auch verschlechtern, wenn wie derzeit erwägt das beim Leasing-Nehmer aktivierte Nutzungsrecht linear abgeschrieben, die passivierte Verbindlichkeit jedoch finanzmathematisch unter Berücksichtigung des abnehmenden Zinsanteils der Leasing-Raten aufgelöst werden muss (so genannter „de-linked Approach“). Das Nutzungsrecht würde daher anfänglich stärker im Wert sinken als die korrespondierende Verbindlichkeit abnimmt. Zusätzlich kann es Auswirkungen auf den zeitlichen Verlauf des Aufwandsausweises geben.

Positiv ist anzumerken, dass sich für Leasing-Verhältnisse, die bisher als Operating Leases zu klassifizieren sind, u. U. eine Entlastung des EBIT/EBITDA ergeben könnte. Dies wäre dann der Fall, wenn nach dem neuen Standard der Leasing-Aufwand nicht mehr als solcher, sondern als Abschreibungs- und Zinsaufwand ausgewiesen würde. Das EBIT würde dann um den Anteil der Leasing-Rate entlastet, der auf den Zinsaufwand entfällt. Beim EBITDA würde sich der Entlastungseffekt sowohl auf den Zins- als auch auf den Abschreibungsanteil erstrecken. Generell werden durch den einheitlichen Ansatz die Aussagekraft und Transparenz der Bilanzen wesentlich gesteigert. Steuerrechtlich hat die eventuelle Umstellung der Bilanzierung keine Auswirkungen – es gelten weiterhin die gängigen Regelungen.

Laufende Diskussion

Am 22. Mai 2009 veranstaltet die Leaseurope, der europäische Dachverband der Leasingbranche, ein Forum, bei dem IASB-Vertreter mit Leasinganbietern, Leasingnehmern und Wirtschaftsprüfern das Vorhaben diskutieren. Einen umfassenden Überblick über das Reformvorhaben stellt die IASB im Internet zur Verfügung. Dort ist auch beschrieben, wie Betroffene sich bis zum 17. Juli 2009 noch an der Diskussion beteiligen und darauf einwirken können, die Reform möglichst verträglich auszugestalten. Die Position des deutschen und europäischen Branchenverbands finden Sie hier. Über den weiteren Verlauf halten wir Sie in der Flottenpost natürlich auf dem Laufenden.