Mai 09 - Reform der Leasing-Bilanzierung angestrebt
Die Bilanzierung nach den internationalen Standards IFRS und US-GAAP hält in immer mehr größeren Unternehmen Einzug. Bislang waren dabei viele Leasinggüter außen vor – jetzt aber wollen die Standardsetter IASB und FASB das Verfahren „reformieren“. Wenn es nach dem Willen der beiden Organisationen geht, soll ab dem Jahr 2012 für Operating Leasing die so genannte „Right-of-use-Bilanzierung“ gelten: Ab dann soll nicht mehr zwischen Operating und Finance Leasing differenziert werden. Leasingnehmer müssen alle finanziellen Verpflichtungen aus dem Leasingverhältnis in der Bilanz ansetzen – damit soll eine Gleichbehandlung der beiden Leasingarten erreicht werden. Betroffen könnten auch klassische Mietverhältnisse und andere Nutzungsüberlassungen wie auch bestimmte Outsourcing- und Lieferverhältnisse sein.
Auswirkungen auf Bilanz und GuV
Positiv ist anzumerken, dass sich für Leasing-Verhältnisse, die bisher als Operating Leases zu klassifizieren sind, u. U. eine Entlastung des EBIT/EBITDA ergeben könnte. Dies wäre dann der Fall, wenn nach dem neuen Standard der Leasing-Aufwand nicht mehr als solcher, sondern als Abschreibungs- und Zinsaufwand ausgewiesen würde. Das EBIT würde dann um den Anteil der Leasing-Rate entlastet, der auf den Zinsaufwand entfällt. Beim EBITDA würde sich der Entlastungseffekt sowohl auf den Zins- als auch auf den Abschreibungsanteil erstrecken. Generell werden durch den einheitlichen Ansatz die Aussagekraft und Transparenz der Bilanzen wesentlich gesteigert. Steuerrechtlich hat die eventuelle Umstellung der Bilanzierung keine Auswirkungen – es gelten weiterhin die gängigen Regelungen.


