Mai 09 - Autofahrer-ABC
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Schnell kann es geschehen: Der Fahrstil des Vordermanns ist aus Ihrer Sicht unter aller Kanone, der Streifenpolizist, der Sie kleinlich wegen zehn Stundenkilometern überhöhter Geschwindigkeit angehalten hat, erinnert Sie allzu stark an ein männliches Huftier oder der Drängler auf der Autobahn verdient ihrer Meinung nach, Ihren Mittelfinger näher kennenzulernen. Doch Vorsicht: Sollten Sie das nächste Mal in Versuchung kommen einen Beamten zu beleidigen, überlegen Sie sich vorher genau wie – verzichten Sie auf die üblichen Formulierungen wie „Rindvieh“ oder „Bulle“. Je nach Umständen blühen Ihnen hier nämlich Geldstrafen von 15 bis 70 Tagessätzen. Wer einem anderen einen „Vogel“ zeigt, kann nach Anzeige üblicherweise mit 20 bis 30 Tagessätzen rechnen. Das Zeigen eines „Doppelvogels“, also das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn, ist nach Meinung des OLG Düsseldorf aber nicht als ehrverletzende Geste anzusehen. Mit dem Satz „Wissen Sie was, Sie können mich mal“ haben Sie gute Chancen, vor Gericht ungeschoren davonzukommen, weil aus dieser Aussage nicht deutlich wird, ob der Betroffene Sie „gern haben“ oder „kreuzweise“ kann. Und Vorsicht: Andere Länder, andere Gesten! Unser „Victory“-Zeichen (nach oben gespreizter Zeige- und Mittelfinger) bedeutet umgedreht in England soviel wie unser Mittelfinger allein. Wollen Sie in Frankreich oder Spanien jemandem mit dem Fingerkreis zum passgenauen Einparken gratulieren, wird das dort als obszöne Geste verstanden werden. Der hochgereckte Daumen ist in Russland eine Beleidigung, in der Türkei die Einladung zu gleichgeschlechtlicher Liebe.
BLAULICHT
Wie begegne ich einem Einsatzwagen in Notfallsituationen? Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren dem Fahrzeug stets das Wegerecht, das heißt andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. Anders, wenn das Martinshorn fehlt – dann trägt der Fahrer des Einsatzwagens immer eine Mitschuld bei Unfällen. Wenn sich also ein Polizei-, Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeug entsprechend nähert, sollten Sie mit dem Blinker anzeigen, wohin Sie ausweichen möchten – dabei immer auf andere Verkehrsteilnehmer achten! Auf einspurigen Fahrbahnen sollten Sie nach Möglichkeit an den rechten Fahrbahnrand, auf mehrspurigen Straßen von der linken Spur nach links und von allen anderen Spuren nach rechts ausweichen. An roten Ampeln ist es erlaubt, die Haltelinie zur überfahren, sofern es der restliche Verkehr zulässt. Zur Not können Sie auch auf Gehwege ausweichen. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer müssen für Platz sorgen und auf eigene Vorrechte verzichten.
Doch müssen Sie um jeden Preis Platz machen? Kraftfahrer müssen laut Rechtsprechung keinesfalls waghalsige Manöver ausführen, bei denen sie selbst oder ihr Fahrzeug zu Schaden kommen könnten. Geht aber doch einmal Ihr Reifen oder die Felge kaputt, müssen Sie den Schaden selbst tragen – den Fahrer des Einsatzwagens können Sie leider nicht haftbar machen.
BLINKER
Wozu der Blinker da ist und wann er eingesetzt werden muss, ist eigentlich hinreichend bekannt. Doch es gibt zwei Spezialfälle, an denen sich immer wieder die Geister scheiden können. Wir helfen ein für alle Mal bei der Klärung!
Wer kennt das nicht? Man möchte links auf der Autobahn einmal richtig Gasgeben und vor einem trödelt ein echter Sonntagsfahrer. Wie verhalte ich mich richtig? Wie fordere ich meinen Vordermann zum Spurwechsel auf? Der Blinker darf in diesem Fall dezent eingesetzt werden. Auf keinen Fall sollten Sie in dieser Situation (Licht)hupen, auffahren oder drängeln. Dies könnte schnell als strafbare Nötigung angesehen werden. Der andere Fall ist die abknickende Vorfahrtsstraße: Nach aktueller Vorschrift muss der Blinker gesetzt werden, auch wenn Sie der Vorfahrtsstraße folgen möchten.
Alle Welt redet davon, wie stark das Automobil das Klima belastet. Doch wussten Sie, dass das soziale Verhalten des Menschen selbst eine große Menge des schädlichen CO2 produziert?
Jeder Mensch trägt enorm zur Erderwärmung bei – nicht nur beim Nutzen von Transportmitteln. Forscher des Freiburger Öko-Instituts haben beispielsweise errechnet, dass das Internet, das aus unser aller täglich Leben nicht mehr wegzudenken ist, genauso viel Kohlendioxid verursacht wie der weltweite Flugverkehr. Der Grund: Bereits 2005 wurden weltweit rechnerisch rund 20 Eintausend-Megawatt-Kraftwerke benötigt, um den Strombedarf des Internets und der zugehörigen Datenzentren zu decken. Wer im Netz surft, um sich die Ausmaße des Klimawandels auf Satellitenbildern anzusehen, sollte das vielleicht bedenken.
Seine persönliche CO2-Bilanz kann sich mittlerweile jeder auf diversen Rechenprogrammen im Netz unter Eingabe von Energiedaten berechnen lassen – das Bayerische Landesamt für Umwelt wagt einen umfassenderen Ansatz und bezieht auch Ernährungsgewohnheiten mit ein. Danach erweisen sich Vegetarier und Frauen, die weniger essen, als praktizierende Klimaschützer. Sie verursachen mit ihrer Ernährung nur zwischen 0,65 und 0,98 Tonnen CO2 pro Jahr. Ein typischer Fleischesser kommt hingegen auf 1,82 Tonnen. Der CO2-Rechner von Greenpeace Berlin lässt Fleischesser, die beim Einkaufen weder auf saisonale Produkte noch auf deren Herkunft achten, sogar noch schlechter aussehen: Drei Tonnen soll dieser Ernährungsstil zur Folge haben. Bei Vegetariern, die nur im Bioladen einkaufen, sind es angeblich nur 0,3 Tonnen. Wer drei bis vier Mal pro Woche Fleisch und Wurst ist, aber vorwiegend heimische Produkte, kommt laut Greenpeace auf 1,2 Tonnen. Ein Grund dafür könnte unter anderem das klimaschädliche Methan sein, das bei der Rinderhaltung entsteht. Ein Bericht der Vereinten Nationen spricht sogar von der Massen-Rindvieh-Haltung als größter Bedrohung für Klima. Die rund 1,5 Milliarden Kühe seien verantwortlich für 18 Prozent der Treibhausgase.
CASH bei Verkehrsverstößen
Bis dato ist es Usus, von Verkehrssündern im Ausland sofort an Ort und Stelle den Bußgeldbetrag einzufordern, da ausländische Bußgeldbescheide – mit Ausnahme aus Österreich – in Deutschland nicht vollstreckt wurden und die Vollstreckung nur im Tatortland betrieben werden konnte. „Cash“ lautete daher die Devise. Dies könnte sich ändern, denn der EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird voraussichtlich umgesetzt, der beinhaltet, dass Geldbußen und –strafen ab einer Höhe von 70 Euro in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen.
Teuer ist es in den europäischen Nachbarländern alle mal. Genügend „Cash“ zur Stelle zu haben, ist auch aus zweierlei Hinsicht sinnvoll: Erstens verfügen nicht überall in Europa die Ordnungshüter vor Ort über EC- und / oder Kreditkartengeräte, die eine sofortige Bezahlung per Karte – wie beispielsweise in Belgien – ermöglichen. Kann der Betrag nicht sofort bezahlt werden, wird meistens als Folge das Fahrzeug als Kaution sichergestellt. Beispiele hierfür sind Italien, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Frankreich. Praxisfälle in Frankreich zeigen, dass gelegentlich auch Führerscheine oder Fahrzeugscheine sicherheitshalber einbehalten werden. Belgien geht sogar noch einen Schritt weiter: Wird die geforderte Zahlung nicht innerhalb von vier Tagen entrichtet, kann das Fahrzeug verwertet werden. In Luxemburg hat man allerdings etwas bessere Karten: Findet sich ein Bürge mit Luxemburger Wohnsitz für den ausländischen Fahrer, besitzt der „Verkehrssünder“ dort einen Betrieb oder ein Grundstück, entfällt die Kaution. (Quelle: www.ADAC.de)
Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet jeden Autofahrer, so früh das Licht einzuschalten, dass ihn andere problemlos sehen können. Das heißt: Nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch bei Dämmerung, Nebel, Schneefall und Regen sollte das Licht an sein. Wer in solchen Fällen außerorts ohne Abblendlicht fährt, riskiert 40 Euro Strafe und drei Punkte in Flensburg. Wer mit dem Fernlicht andere blendet oder nur mit Standlicht fährt, muss 35 Euro zahlen, bei verschmutzten Leuchten drohen zehn Euro Bußgeld. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern eingesetzt werden – bei Verstoß kostet das 35 Euro. Spezielle Tagfahrleuchten ersetzen bei Dämmerung nicht das Fahrlicht: Sie dürfen nicht anstelle des Abblendlichts verwendet werden, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind.
DRÄNGLER leben gefährlich
Wer kennt das nicht: Man hat es eilig, aber ein langsamer notorischer Linksfahrer macht das Überholen unmöglich. Die schlechte Nachricht: Wirklich etwas machen dagegen kann man nicht. Höchstens dezent den Blinker setzen. Auf keinen Fall aber (Licht)hupen, auffahren oder drängeln. Dies könnte schnell als strafbare Nötigung angesehen werden oder zu Unfällen führen, weil sich der Vordermann gehetzt fühlt. Aus der anderen Warte empfindet man Hintermänner, die zu dicht auffahren, nicht nur als dreist, sondern oft auch als bedrohlich. Der Ärger eskaliert schon mal in Beschimpfungen und riskanten Fahrmanövern. Der springende Punkt ist auch hier wie so oft im Straßenverkehr die fehlende Rücksichtnahme: Schnellfahrer lassen Langsamere nicht zum Überholen ausscheren oder drängen sie weg, tendenzielle Langsamfahrer bleiben aus Sorge vor Lkws lieber ständig links. Beides kann sich bei bestimmtem Aggressionspotenzial auch gegenseitig bedingen. Um Auffahrunfälle, verstopfte Straßen und Strafen zu vermeiden, sollte man stets Ruhe bewahren und sich nicht in den Ärger hineinsteigern. Schulmeisterliche Anwandlungen und auch wenig aussichtsreiche Anzeigen bringen niemandem etwas. Der Souveränere gewinnt – in jedem Fall lebt er gesünder!
DRÖHNUNG
Wenn Jugendliche in ihren Autos mit wummernden Bässen vorbeifahren, der Hobbydirigent ausdrucksstark eine Oper am Steuer dirigiert oder die junge Mutter im Polo laut im Duett mit Robbie Williams singt schüttelt man gerne belustigt den Kopf. Aber auch uns macht es doch Spaß, gerade im Auto die Lieblingsmusik zu hören. Die volle Dezibel-Dröhnung gefährdet allerdings wegen des großen Schalldrucks in der Fahrgastzelle nicht nur das Hörvermögen und die Beziehung zu den Anwohnern, sondern birgt auch Risiken im Straßenverkehr: Je lauter die Musik ist, desto schlechter die Reaktion des Fahrers. Das Gehirn bekommt einen Informationsstau, das Gehör nimmt seine Alarmierungsfunktion nur mehr in geringem Maße wahr. Martinshörner und Hupen werden leicht überhört. Kein geeignetes Hilfsmittel sind Ein-Ohr-Kopfhörer wie beim Headset – hier kann das Gehirn erst recht schwer „umschalten“ –, die deswegen generell verboten sind (Handys dürfen im Auto auch nur in einer festen Freisprecheinrichtung verwendet werden).
Nach aktuellem Bußgeldkatalog kann „unnötiger Lärm bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs“ mit zehn Euro belangt werden; Pläne des Bundesverkehrsministeriums sehen in Zukunft 40 Euro und einen Flensburger Punkt vor. Die Begründung: Zu laute Musik könne vom Verkehr ablenken und zu Unfällen führen. Aktenkundig seien auch Fälle, in denen wegen der Musik Unfälle gar nicht bemerkt und so unbewusst Fahrerflucht begangen hätten. Wie hoch die Lautstärke genau sein darf, damit man den Straßenverkehr noch ausreichend wahrnimmt, ist allerdings weiterhin Ermessensache…
FAHRERHANDBUCH – DAS GRÜNE, UNBEKANNTE WESEN
Für viele Dienstwagenfahrer ist es tatsächlich unbekannt. Dabei hat es durchaus seinen Sinn, dass das grüne Arval-Fahrerhandbuch im Handschuhfach liegt. Denn darin erfahren die Fahrer alles rund um den täglichen Einsatz ihres Fahrzeugs: Service und Servicekarte, Wartung und Inspektion, Reifenservice, Tankkarten, Unfall- und Schadenabwicklung, Glasschäden, Diebstahl und Verlust, Pannenhilfe und Mietwagen, Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugkauf. Im Fall der Fälle kann es sich durchaus lohnen, das Handbuch schon vorher gelesen zu haben – das spart Zeit und Nerven…
FAHRERVERKAUF – vom Fahrer zum Besitzer
Dienstwagenberechtigte Mitarbeiter gewöhnen sich im Laufe der Zeit an ihre Leasingautos. Oftmals haben sie an der Konfiguration mitgewirkt, das Fahrzeug hat viele Wunsch-Ausstattungsmerkmale und Schaltung wie Pedale sind auf den Fahrer „eingespielt“. Manche sähen auch gern ihre Söhne und Töchter in genau so einem Auto am Steuer sitzen oder der Ehepartner hat das Fahrzeug schon richtig liebgewonnen. Warum also den Dienstwagen nicht einfach am Ende der Vertragslaufzeit günstig in den Privatbesitz übernehmen? Auch Unternehmen sparen auf diese Weise sogar unter Umständen noch einmal Kosten ein und Unstimmigkeiten zwischen Fuhrparkleiter und Fahrer über Schäden werden vermieden. Arval verkauft das Auto am Ende der Laufzeit direkt an den Fahrer– weder Gutachten noch Minderwertberechnung noch Schadenabrechnung. Eine Win-Win-Situation für alle im Unternehmen.
FÜHRERSCHEIN
Der rosa „Lappen“ war lange Zeit ein Sehnsuchtsobjekt deutscher Teenager. Ihn nach dem achtzehnten Geburtstag in der Hand zu halten, entschädigte für unzählige Fahrstunden und stundenlanges Theoriepauken. Doch seine Zeit ist vorbei. Seit 1999 werden nur noch EU-Führerscheine in Scheckkartenformat in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Aber was wirklich zählt nach bestandener Fahrprüfung ist nicht der Besitz des Führerscheins, sondern der Erwerb der Fahrerlaubnis. Denn bürokratisch korrekt wird da streng unterschieden: Der Führerschein ist nur die Beweisurkunde darüber, dass die darin genannte Person eine Fahrerlaubnis für die ausdrücklich ausgewiesenen Kraftfahrzeugarten hat. Die Fahrerlaubnis dagegen ist die staatliche Zulassung einer Person zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Das Fahren ohne Mitführen des Führerscheins ist lediglich eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einer geringen Geldbuße geahndet wird. Wer aber ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat.
In Deutschland gibt es den Führerschein seit gut 100 Jahren. Bereits 1888 wurde Carl Benz, dem Erfinder des Automobils, die „Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“ ausgestellt. Allerdings dienten die ersten Führerscheine vor allem der Identifikation der Fahrzeuglenker, das Fahrkönnen wurde kaum oder überhaupt nicht abgeprüft. Die erste deutsche „Auto-Lenkerschule“ wurde 1904 von Rudolf Kempf in Aschaffenburg gegründet, 1910 kamen eine einheitliche Führerscheinregelung und Führerscheinklassen dazu. Seit den 1950er Jahren stieg dank Beginn des Wirtschaftswunders die Nachfrage nach Führerscheinen rasant. 1956 erwarben fast eine halbe Million Menschen eine Fahrerlaubnis für PKW, 1961 waren es bereits über eine Million. Heute sind geschätzte 50 Millionen Deutsche im Besitz eines Führerscheins. Die Deutschen hängen an ihren rosa Lappen: Seit 1999 wurde noch nicht mal die Hälfte in Kartenführerscheine umgetauscht.
Bei schweren Unfällen auf der Autobahn verursachen sie kilometerlange Staus und sogar Unfälle - Gaffer nennen wir die unwillkommenen Schaulustigen, die auf der Gegenfahrbahn mit langsamer Geschwindigkeit Hälse reckend an der Unfallstelle vorbeifahren und dabei am besten noch für bessere Sicht auf die Überholspur wechseln. Oft behindern solche Gaffer aber auch die Rettungskräfte und damit eine schnelle und effektive Hilfeleistung. Störendes Gaffer-Verhalten wird laut Bußgeldkatalog zwar nur mit 50 Euro und drei Punkten in Flensburg bestraft.
Bei großen Schadensfällen können die Einsatzkräfte aber, wenn es hart auf hart kommt, das Katastrophenschutzgesetz anwenden. Das gibt ihnen die Befugnis, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro möglich. Stirbt ein Mensch wegen eindeutiger Behinderung der Rettungskräfte, muss der Gaffer mit einer Ermittlung wegen Beihilfe zur fahrlässigen Tötung rechnen. Laut der Arbeitsgemeinschaft Notärzte Deutschlands wird jeder fünfte Rettungseinsatz, zu dem die Notärzte gerufen werden, durch Gaffer behindert: Ca. 60.000 Unfallopfer tragen somit einen Schaden davon, weil die Hilfe nicht zeitgerecht bei ihnen ankommen kann. Also lieber auf die Straße konzentrieren und nicht auch noch einen zusätzlichen Unfall provozieren…
GEISTERFAHRER
Jeder ist machtlos gegen sie: Geisterfahrer tauchen aus heiterem Himmel auf Schnellstraßen und Autobahnen auf und verursachen immer wieder schwere Unfälle. Die Zahl der Falschfahrer – so lautet die offizielle Bezeichnung – ist in Deutschland gemessen am Verkehrsaufkommen extrem gering. Auf 50 Millionen Autobewegungen am Tag kommen in Deutschland täglich etwa fünf Meldungen über Falschfahrer. Von den insgesamt rund 1.500 Geisterfahrer-Warnungen sind aber bei weitem nicht alle echt: Jede Meldung an die Polizei, etwa von Autofahrern über Handy, wird sofort und ungeprüft an die Sender weitergegeben, um die Unfallgefahr so gering wie möglich zu halten. So kommt es häufig zu Falschmeldungen.
Trotzdem sind alle, die auf der Autobahn eine entsprechende Warnung hören, alarmiert. Die meisten Autofahrer halten sich dann nicht nur auf der rechten Spur, sondern nehmen gleich die nächste Abfahrt. Das gängige Vorurteil, dass meist ältere Menschen zu den gefürchteten Geisterfahrern gehören, lässt sich nicht bestätigen: Laut ADAC liegt der Anteil der über 65-Jährigen an den Falschfahrern bei unter zehn Prozent. Auch sonst gibt es kein typisches Geisterfahrer-Profil. Die Gründe sind vielfältig: Stress, Orientierungsverlust, übermäßiger Alkoholkonsum – oder die bewusste Entscheidung, die eben verpasste Ausfahrt durch eine kurze Kehrtwende doch noch zu erreichen. Übrigens tritt das Phänomen „Geisterfahrer“ im Nachbarland Österreich weit häufiger auf. Als Erklärung werden vor allem die unübersichtlichen Autobahnauffahrten und -knoten genannt.
GURTPFLICHT
„Nie ohne Gurt“, diese Devise beherzigen heute fast alle Autofahrer und Beifahrer seit Einführung der Gurtpflicht vor gut 30 Jahren. Laut EU sind bei uns inzwischen 96 Prozent der PKW-Fahrer bzw. Beifahrer auf den Vordersitzen angeschnallt, im Fond sind es 89 Prozent. Das sind zwar Spitzenwerte im europäischen Vergleich, aber die „Gurtmuffel“ bringen sich mit ihrem Verzicht auf Sicherheit in große Gefahr: Eine Studie des bayerischen Innenministeriums zeigt, dass im Freistaat fast jeder zweite der bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommenen PKW-Insassen in den vergangenen Jahren keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte.
Noch zu Beginn der Gurtpflicht empfanden viele Deutsche das Anschnallen als eine Form der Freiheitsberaubung, gegen die sogar – wenn auch erfolglos – Verfassungsklage eingereicht wurde. „Ohne Gurt“ ist in Deutschland nur bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit – wie Rückwärtsfahren oder Fahrten auf Parkplätzen – erlaubt. Taxifahrer dürfen unangeschnallt bleiben, um schneller vor möglichen Übergriffen seitens der Fahrgäste fliehen zu können.
Schwangere Frauen dagegen sollten immer den Sicherheitsgurt benutzen. Studien haben gezeigt, dass Mutter und Kind angeschnallt bei Unfällen eine weitaus höhere Überlebenschance haben als ohne Gurt. Außerdem kann es im Schadensfall zu einer Mitschuld an den Unfallfolgen und damit zu einer Minderung des Schadensersatzes kommen. Für optimalen Schutz sollte der Schultergurt nicht quer über den Bauch führen, sondern zwischen Brust und Bauch liegen. Der Beckengurt gehört zwischen Bauch und Oberschenkel: Bei einem Unfall verteilt sich so der Druck gleichmäßig über die Gebärmutter, der Babybauch wird geschont.
KOPFSTÜTZE
Sicherheit beim Autofahren beginnt nicht erst mit Umsicht, defensivem Fahrverhalten und einer stabilen Fahrgastzelle, sondern bereits beim richtigen Sitzen. So können neben den Gurten korrekt eingestellte Kopfstützen Leben retten und schwere Verletzungen verhindern. Rund 70 Prozent der Autofahrer allerdings vernachlässigen die richtige Einstellung und riskieren Verletzungen der Halswirbelsäule bei Kollisionen durch das so genannte Peitschenschlag-Syndrom. Dabei kann die Schutzwirkung der Kopfstützen recht einfach aufrechterhalten werden: Die Stütze sollte am obersten Punkt oder maximal drei Finger breit darunter mit dem Kopf abschließen. Lässt sich die Stütze nicht weit genug herausziehen, muss sie generell auf den höchstmöglichen Punkt eingestellt werden. Der Abstand vom Kopf zur Stütze darf höchstens vier Zentimeter betragen.
Im Gegensatz zu herkömmlichen passiven Nackenstützen haben neuere Modelle den Vorteil, durch integrierte Wippen (reaktive Systeme) oder sensorgesteuerte Federn (proaktive Systeme) bei einem Aufprall den kritischen Abstand zum Kopf automatisch zu verringern. Einige Autohersteller haben auch schon fest integrierte Einheiten aus Sitz und Stütze entwickelt, bei denen der Kopf frühzeitig zurückgehalten werden kann (Volvo „WHIPS“, Toyota „WILL“). Wichtig ist auch die richtige Sitzeinstellung: In entspannter aber aufrechter Sitzposition sollte eine gute Sicht möglich sein, die volle Kupplungsbetätigung muss mit leicht abgewickeltem Knie möglich sein. Der oberste Punkt des Lenkrades sollte mit ausgestreckter Hand zu erreichen sein, ohne dass die Schultern den Kontakt zur Sitzlehne verlieren.
KOLONNE
Fahren Bundeswehr, THW oder andere hoheitliche Institutionen im geschlossenen Verband, kommt es immer wieder zu Situationen, in denen andere Verkehrsteilnehmer verunsichert sind. Auch Unfälle sind nicht selten. Die Straßenverkehrsordnung (§§ 27 und 29) gesteht Kolonnen Sonderrechte zu, die aber kein Wegerecht beziehungsweise ein generelles Vorfahrtsrecht einräumen. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt demnach als ein Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Kolonnenfahrer eine Kreuzung auch bei Rot überfahren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen darf aber nicht so groß sein, dass ein Zusammenhang für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht mehr erkennbar ist, und muss als geschlossen erkennbar sein (z.B. durch blaue Flaggen beim ersten bis vorletzten und eine gelbe Flagge beim letzten Fahrzeug, eingeschaltetes Fahrlicht und ggf. Blaulicht, angepasste Geschwindigkeit). Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht in geschlossene Kolonnen einscheren. Zur Verkehrssicherung werden insbesondere an Kreuzungen, Straßengabelungen, Fahrbahnverengungen, Autobahnauffahrten und bei haltenden Kolonnen Verkehrssicherungsposten eingesetzt, die aber keine polizeilichen Regelungs- oder Weisungsbefugnis haben – dies gilt auch für Feldjäger.
KELLE
Kriminelle beschaffen sich rote Kellen, manchmal sogar Blaulichter, und imitieren Zivilstreifen der Polizei, um Autofahrer anzuhalten und auszurauben. Immer wieder hört man von solchen Delikten – doch wie kann man vermeiden, selbst Opfer einer solchen Maskerade zu werden? Zum Rauswinken oder Stoppen ist entweder ein Anhaltesignalgeber in Verbindung mit einem Magnetblaulicht oder eine Anhaltekelle in Verbindung mit einem Blaulicht nötig. Wer sich unsicher fühlt, kann sein Auto erst einmal verriegelt lassen und die Beamten ihre Dienstausweise vorzeigen lassen. Auch kann man über den Notruf 110 nachfragen, ob das Fahrzeug ein Polizeiwagen ist, und die Namen der Beamten verifizieren lassen. Echte Polizisten stellen sich zunächst stets vor, weisen sich korrekt aus und erläutern immer das beanstandete Fehlverhalten. Betrüger dagegen lauern ihren Opfern an unübersichtlichen Stellen, meist außerhalb von Ortschaften, auf und setzen die verunsicherten Fahrer gleich mit dem angeblichen Fehlverhalten unter Druck – mit dem Ziel, Geldbeutel in die Hände zu bekommen oder „Bußgelder“ gleich bezahlt zu bekommen. In der Vergangenheit gab es immer wieder auch Urteile, bei denen Autofahrer, die bei offensichtlich zweifelhaften oder nicht genau erkennbaren Kontrollen nicht Folge geleistet hatten, frei gesprochen wurden.
Wie wichtig es ist, beim Transport auf der Straße die Ladung richtig zu sichern, gerät immer wieder in Vergessenheit. So mancher Fahrer wird über die Jahre leichtsinnig und unterschätzt die Gefahren. Gerade Kleintransporter mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die ohnehin im Fokus der jährlichen Unfallstatistiken stehen, sind häufig überladen oder die Ladung ist nicht richtig verteilt. In Verbindung mit der hohen Geschwindigkeit, die diese Fahrzeuge erreichen, kann sich der Schwerpunkt im Transporter dadurch ungünstig verändern. Das Fahrzeug wird dann besonders in heiklen Situationen schwer beherrschbar, Bremswege verlängern sich – schnell kann es zu Unfällen kommen. Haftbar sind nicht nur die Fahrer, sondern auch die Verlader und Halter (§ 31.2 StVZO) – ein Problem auch für Fuhrparks, in denen nur wenige Transporter vorhanden sind.
Die Liste der Vorschriften und Richtlinien zur Ladungssicherung ist lang. Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass die Ladung verkehrssicher verstaut und gegen Herabfallen gesichert ist. Die zulässigen Werte für Lasten und Gewichte dürfen nicht überschritten werden. Um die Sicherheit zu erhöhen und auch Kosten zu sparen, können Hilfsmittel wie Zurrgurte, Seile oder Planen eingesetzt werden; zur Erhöhung des Wirkungsgrads sind sie nach Möglichkeit zu kombinieren. Die Ladungssicherung sollte unbedingt ganz oben in die Agenda des Risikomanagements aufgenommen werden, um bei den Mitarbeitern ein Bewusstsein für die Brisanz des Themas zu schaffen. Zurrmittel-Hersteller, Automobilclubs und Berufsgenossenschaften veranstalten Schulungen für Ihre Mitarbeiter.
LICHTUMBAU
Seit 1991 sind Gasentladungslampen als „Xenonlichter“ in Autos im Einsatz. Sie sind heller als normale Halogenlampen, verbrauchen weniger Energie und haben eine längere Lebensdauer. Die Anschaffungskosten übertreffen allerdings nicht selten die eingesparten Kraftstoffkosten und oft fühlen sich entgegenkommende Fahrer geblendet. Doch vor allem aus ästhetischen Gründen entscheiden sich immer mehr Autobesitzer, ihren Wagen nachträglich auf Xenon umzurüsten. Vorsicht ist dabei aber unbedingt geboten: Nachrüst-Sets, bei denen lediglich die Lichtquelle im Scheinwerfer ausgetauscht und ein Vorschaltgerät eingesetzt wird, sind extrem blendgefährlich (bis zu hundertfache Überschreitung des Grenzwerts) und darum verboten. Denn jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung nur zusammen mit der Lichtquelle, mit der er betrieben wird; wird diese gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht, erlischt die Genehmigung und damit auch die allgemeine Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug. Völlig legal ist aber die Nachrüstung mit typgeprüften Xenon-Scheinwerfern, die als Komplet-Sets mit Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage angeboten werden – achten Sie auf die Zulassung nach der „ECE-Regelung 98“.
LINKSFAHREN
Wer notorisch gern auf der Autobahn die linke Spur „besetzt“ und dabei auch noch mit nur mäßiger Geschwindigkeit unterwegs ist, verärgert nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern lebt gefährlich. Besonders oft ziehen Autofahrer „vorsorglich“ auf die linke Spur, wenn in der Ferne ein Lkw in Sicht ist – und das in einem Tempo, das nur unwesentlich höher liegt als beim Laster. Schnellere Autofahrer schließen dann automatisch auf. Bleibt der Linksfahrer nach dem Überholvorgang weiterhin auf der Überholspur, überholen manche rechts. Das ist nicht nur falsch, sondern hat auch schon oft zu Unfällen geführt, z.B. wenn der Linksfahrer genau in diesem Moment wieder auf die rechte Spur wechselt.
Das Rechtsfahrgebot besagt, dass sich derjenige, der 20 Sekunden lang fahren kann, ohne jemanden zu überholen, wieder auf der rechten Spur einordnen und schnellere Autos vorbeilassen muss. Dies gilt auch auf Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Notorische Linksfahrer müssen ab Februar 2009 höhere Bußgelder bezahlen: Wer links (oder auf der mittleren Spur) unterwegs ist, ohne jemanden zu überholen, muss 25 Euro zahlen, bei Behinderung anderer werden statt wie bisher 40 jetzt 80 Euro Strafe fällig – das gilt unabhängig von Tempolimits, denn wenn andere schneller fahren wollen, dürfen sie nicht daran gehindert werden. Schlimmstenfalls droht sogar eine Anzeige wegen Nötigung.
Der 1. September 2008 markiert den vorläufigen Endpunkt der wechselvollen Karriere des Nummernschilds in Deutschland: Das „lebenslange“ Autokennzeichen wird Realität - zumindest wenn der Autohalter sein ganzes Leben in nur einem Bundesland verbringt. Der Haken dabei: Laut Paragraph 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können die obersten Landesbehörden künftig das „Erfordernis der Neuzuteilung eines Kennzeichen bei Wechsel des Zulassungsbereichs des Fahrzeugs innerhalb des jeweiligen Landes“ streichen, müssen dies aber nicht tun. Nordrhein-Westfalen will von der Möglichkeit, Autofahrern beim Umzug innerhalb der Landesgrenzen die Ummeldung ihres Fahrzeugs zu ersparen, keinen Gebrauch machen. Begründung: Ohne Verweis auf den aktuellen Wohnort, sind die Halter der Fahrzeuge deutlich schwieriger auszumachen. Trotz allem stellen sich die Kfz-Versicherer auf die neue Regelung ein und werden voraussichtlich mit neuen Einstufungskriterien reagieren. Bislang ist das Kennzeichen maßgeblich dafür, in welche Regionalklasse ein Kunde eingestuft wird. Experten glauben, dass bei Neuverträgen die gemeldete Postleitzahl des Halters ausschlaggebend sein wird.
Die Geburtsstunde des heute üblichen Kennzeichens war übrigens der 1. Juli 1956: An diesem Tag wurde das heutige Code-System mit einer Buchstabenkennung für den jeweiligen Landkreis eingeführt. Die Geschichte des Nummernschildes reicht jedoch noch viel weiter zurück. Schon vor mehr als 2000 Jahren waren an römischen Streitwagen unterschiedliche Nummern angebracht. Die nächsten Vorläufer waren Nummerntafeln mit Wappen, die die Kutschen im alten England des 17. Jahrhunderts schmückten. 1907 gab es im Deutschen Reich dann die erste einheitliche Regelung für Autokennzeichen. Bis dahin existierten nur in einzelnen Orten und Provinzen lokal gültige Kfz-Kennzeichen. 10.115 Pkw, 15.954 Krafträder und 957 Lkw waren damals zugelassen. Die Vereinheitlichung der Kennzeichen war unerlässlich, um ein Chaos durch die zunehmende Motorisierung zu vermeiden. Die Zuordnung erfolgte anhand römischer Ziffern, gefolgt von einem Buchstaben und einer Seriennummer – Preußen erhielt z. B. die römische I, Bayern die II und Württemberg die III.
Spätestens 2013 steht dann die nächste Neuerung vor der Tür: Die deutsche Kfz-Zulassung soll auf Onlinebetrieb umgestellt werden. Eine bundesweit über PC erreichbare Zulassungsstelle würde dann die Nummernschilder und Zulassungsplaketten per Post verschicken. Das erspart den Autofahrern Zeit, Ärger und unnötige Fahrerei und der Umwelt den Ausstoß von 250.000 Tonnen Kohlendioxid.
NEBELLICHT
Bei Herbstnebel sind Autofahrer mit unnötig eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf den Straßen wieder häufiger zu sehen. Das kann kostspielig werden, denn weil die Nebelschlussleuchte aufgrund ihrer Helligkeit den nachfolgenden Verkehr stark blenden kann, ist ihr Betrieb mit strikten Regelungen eingeschränkt: Wenn die Sichtweite größer als 50 Meter ist und die Nebelschlussleuchte an ist, kann ein Verwarnungsgeld von 35 Euro erhoben werden. Das gilt ebenso bei geringer Sichtbehinderung. Wer dagegen ohne Abblendlicht im Nebel fährt, erhält drei Punkte in Flensburg. Hinzu kommen 60 Euro Strafe. Für den rechtmäßigen Einsatz der Nebelschlussleuchte muss die Sichtweite unter 50 Metern liegen, dann darf auch die Höchstgeschwindigkeit nur maximal 50 km/h betragen.
Die vorne am Fahrzeug breit strahlenden Nebelscheinwerfer dürfen im Gegensatz zur Nebelschlussleuchte nicht nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, sondern auch bei Regen oder Schneefall eingeschaltet werden. Ob die Sichtweite dabei weniger als 50 Meter beträgt, ist für die „Schlechtwetterscheinwerfer“ nicht relevant.
NÖTIGUNG
Wer auf Deutschlands vielbefahrenen Straßen unterwegs ist, ärgert sich über diese Situationen oft zur Genüge: vom Vordermann geschnitten, ausgebremst, falsch überholt oder vom Hintermann per Lichthupe aus dem Weg gescheucht. Zum schnell ausgerufenen Vorwurf der Nötigung gehört aber etwas mehr als ein dicht auffahrender und drängelnder Hintermann. Für die Frage, ob Auffahren einen Akt der Nötigung darstellt, kommt es unter anderem auf die Dauer und Intensität, die gefahrene Geschwindigkeit und die Verkehrssituation an. Nicht jedes rücksichtslose Verhalten im Straßenverkehr erfüllt somit den Tatbestand der Nötigung. Andauerndes Hupen oder Blinklicht stellt in der Regel nur eine Belästigung dar. Daraus kann aber schnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, dass er zusätzlich zu dicht auffährt. Dichtes Auffahren und Betätigen der Lichthupe stellen für sich genommen aber in jedem Fall Ordnungswidrigkeiten dar. Notorische Drängler werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs ab voraussichtlich 2009 stärker zur Kasse gebeten: Besonders rücksichtsloses Verkehrsverhalten wird dann mit deutlich höheren Bußgeldern bestraft.
Als generelle Faustregel für den Tatbestand der Nötigung gilt: Jedes Verhalten im Straßenverkehr stellt dann eine Nötigung dar, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu etwas zwingt, was der andere nicht will und was angesichts der Verkehrssituation unangemessen ist.
Lange Fahrten auf Autobahnen, besonders bei Nacht, stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko für ein ungewolltes Einnicken dar, das oft nur wenige Sekunden dauert. Die Folgen dieses „Sekundenschlafs“ – der fachlich korrekt als Müdigkeitsattacke oder Mikroschlaf bezeichnet wird – können katastrophal sein: Laut Verkehrsexperten ist jeder vierte tödliche Verkehrsunfall auf das plötzliche Einnicken am Steuer zurückzuführen. Fachleute nehmen an, dass der Sekundenschlaf eine spontane Notwehrreaktion des Körpers auf Schlafstörungen, Schlafdefizite, körperliche oder psychische Übermüdungen sowie auf längere, monotone Tätigkeiten ist. Besonders gefährdet sind Pendler, Schichtarbeiter und Lkw-Fahrer sowie jugendliche Discobesucher, die nachts – oft in Begleitung schlafender Beifahrer – völlig übermüdet auf einsamen und eintönigen Landstraßen nach Hause fahren. Der Schlafmangel gefährdet auch Urlauber, die sich im Morgengrauen auf den Weg in weit entfernte Reiseziele machen, um den zu erwartenden Staus zu entgehen.
Typische Vorboten für einen nahenden Mikroschlaf sind neben einem allgemeinen Müdigkeitsgefühl Fahrfehler wie schlechtes Spurhalten, unregelmäßige Geschwindigkeit oder häufiges Verschalten, schwere Augenlider oder gar das kurze Zufallen einer oder beider Augen sowie Kopfschmerzen, wiederholtes Gähnen und Frösteln. Nimmt ein Autofahrer diese Anzeichen während der Fahrt wahr, sollte er unbedingt eine Rast mit Spaziergang oder etwas Schlaf einlegen. Außerdem sollten wenn möglich Nachtfahrten zwischen zwei und drei Uhr morgens vermieden werden: Der menschliche Organismus ist in dieser Zeit besonders auf Schlaf eingestellt und auf leeren nächtlichen Autobahnen nehmen die Sinne noch weniger Reize auf als am Tage. Wer hofft, dass ein Sauerstoffschub durch Öffnen der Fenster, das Lauterdrehen der Musik oder ein extra großer Becher Kaffee hilft, irrt. Diese „Maßnahmen“ haben nur eine kurzfristig aufschiebende Wirkung und eine spätere Müdigkeitsattacke kann umso heftiger auftreten. Am besten vorbeugen kann man dem Sekundenschlaf mit ausreichend Schlaf, regelmäßigen Pausen an der frischen Luft und viel Trinken.
Mercedes will jetzt sogar einen elektronischen Helfer gegen den Sekundenschlaf auf den Markt bringen, der typische Indikatoren für Übermüdung erkennt und den Autofahrer rechtzeitig warnt: Das Assistenzsystem beobachtet das Fahrverhalten des Autolenkers und erstellt auf diese Weise ein individuelles Fahrerprofil, das ständig mit aktuellen Sensordaten verglichen wird. Kleinste Abweichungen werden registriert – ein Warnsignal folgt und gibt dem Fahrer den unmissverständlichen Rat: „Attention Assist. Pause!“
SCHEINWERFER
Die Tage von Halogen- und Xenon-Scheinwerfern scheinen gezählt. Seit es auch weiße Leuchtdioden (LEDs) gibt, wollen die Autohersteller nach und nach auf diese energiesparende, langlebige und leichte Alternative ausweichen. Mit gutem Grund: Die Frontscheinwerfer-Einheit, die Vorreiter Hella entwickelt hat, sorgt mit einem Strahler, der beim Abbiegen die Kurve ausleuchtet, und einem Tagfahrlicht für zusätzliche Sicherheit. Das Tagfahrlicht verursacht keinen messbaren Mehrverbrauch, während ein herkömmliches Licht auf 100 Kilometer etwa 0,2 Liter Kraftstoff verschlingt. Der Audi R8 und der Lexus LS 600H sind bereits mit den neuen Frontscheinwerfern unterwegs, 2009 sollen weitere Hersteller folgen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen LED-Tagfahrleuchten bei neuen Modellen ab 2011 sogar Pflicht werden. Pluspunkt von LEDs in der Nacht: Weil die Halbleitertechnik eine ähnliche Farbtemperatur wie beim Tageslicht produziert, ermüden Fahrer nicht so schnell und lenken ihr Auto entspannter durch die Dunkelheit.
Nach und nach erobern LEDs das Auto – von Signal- und Innenleuchten über Blaulichtbalken bis zum Scheinwerfer. Bremsleuchten sind bereits heute fast nur noch mit den schnell ansprechenden LEDs ausgerüstet. Vor allem bei Ober- und Mittelklasse-Wagen werden im Heckbereich platzsparende LEDs eingesetzt – zusammen mit Lichtleit-Elementen und Reflektoren lassen sich neue Gestaltungsformen beim Heck besser umsetzen. Vielfältige Möglichkeiten ergeben sich bei der Integration in adaptive Verkehrsanwendungen: Hella etwa hat zusammen mit Opel ein Scheinwerfersystem entwickelt, das Straßen- und Sichtverhältnisse erkennt und das Licht entsprechend anpasst. Das Adaptive Forward Lightning (AFL) erhält die nötigen Infos über Geschwindigkeits-, Lenkwinkel- und Regensensoren sowie über eine Kamera des Fernlichtassistenten; innerhalb von Sekunden wird auf Stadt-, Spielstraßen-, Autobahn-, Landstraßen-, Schlechtwetter-, statisches Abbiege-, dynamisches Kurven- oder Fernlicht umgestellt.
STEINSCHLAG
Ein lauter Knall aus dem Nichts – und schon ist es passiert: Bei einer Fahrt auf der Autobahn fliegt ein Steinchen gegen die Windschutzscheibe und beschädigt das Autoglas. In diesem Fall ist eine rasche Reparatur vonnöten, denn selbst kleine Steinschlagschäden können jederzeit zu größeren Rissen werden – beispielsweise durch die Erschütterungen auf Kopfsteinpflaster – und dann zum Zerbersten der Scheibe führen. Bis zum Eintreffen in der Werkstatt sollte man einen speziell abdichtenden Aufkleber auf die Schadstelle kleben, um ein Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit zu verhindern.
Als Faustregel für eine Reparatur mit Spezialharz gilt: Der Steinschlag ist nicht viel größer als ein 1-Euro-Stück, befindet sich nicht im Sichtfeld des Fahrers – eine Reparatur ist nämlich dort gemäß StVZO verboten – und ist weiter als etwa 10 Zentimeter vom Rand der Windschutzscheibe entfernt. In allen anderen Fällen muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden. Arval-Kunden steht für die Reparatur von Glasschäden bis hin zum Scheibenersatz die Firma Carglass als kompetenter Partner zur Seite. Carglass ist international vertreten und verfügt in Deutschland über rund 200 Service-Center und zahlreiche mobile Einheiten. Die Hotline erreichen Sie rund um die Uhr unter 0800/036 36 36.
Alle Versicherungspartner von Arval übernehmen bei bestehender Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten zu 100 Prozent, bei einem Neueinbau der Scheibe wird die im Rahmen der Teilkasko-Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt. Gerade für Fuhrparkverantwortliche ist eine schnelle, professionelle Reparatur besonders wichtig: Ein nachträglicher Neueinbau der Windschutzscheibe bedeutet den Ausfall des Fahrzeuges und einen erheblichen Mehraufwand.


