Juli 09 - Panorama - Ab in den Süden
Ob der Dienstwagen für Urlaubsreisen genutzt werden darf, hängt von der Car Policy des jeweiligen Unternehmens ab. Gibt der Arbeitgeber für die private Reise mit dem Geschäftswagen grünes Licht sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. Ist das Auto fit für die lange Fahrt? Liegt die grüne Versicherungskarte – der Versicherungsausweis für das Ausland – für den Urlaub parat oder muss diese beim Arbeitgeber oder bei der Kfz-Versicherung besorgt werden? Bei Pannen oder Unfällen im Ausland sind Arval Kunden sehr gut abgesichert. Denn sie bekommen von ihrem Leasingpartner Unterstützung aus Deutschland.

Damit es erst gar nicht zu einem Zwischenfall kommt, sollten Urlauber vor Reisebeginn ihr Auto überprüfen. Gerade auf langen Strecken und mit voll beladenem Kofferraum werden die sicherheitsrelevanten Teile am Fahrzeug extrem beansprucht. Vor allem die Bremsen sollten vor der Urlaubsfahrt kontrolliert werden. Ziehen diese ungleichmäßig, lässt sich das Auto schlechter steuern und kann bei einer abrupten Vollbremsung ausbrechen. Für Fahrten ins Gebirge oder mit Wohnwagenanhänger ist „gute“ Bremsflüssigkeit überlebenswichtig. Ist diese zu alt, fängt sie bei hoher Belastung schneller an zu sieden. Die Bremswirkung ist damit aufgehoben und es folgt der befürchtete Tritt ins Leere. Um den Bremsweg möglichst kurz zu halten, sollte die Profiltiefe der Reifen überprüft werden. Hier gilt die Faustregel – je weniger Profil, desto länger der Bremsweg und desto unsicherer wird das Fahrzeug. Die Reifen sollten mindestens eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern haben. Auch der Luftdruck der Reifen ist wichtig: Ist er zu niedrig, verbraucht das Auto mehr Kraftstoff, ist er zu hoch, verschleißen die Reifen nur in der Mitte der Lauffläche. Gerade Urlauber, die lange Staus umgehen möchten und deshalb nachts fahren, sollten sicherstellen, dass die Lichter an ihrem Fahrzeug einwandfrei funktionieren.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seinen Wagen beim TÜV oder in der Autowerkstatt überprüfen lassen. Viele Werkstätten bieten günstige Urlaubschecks an.
Versicherungsnachweis im Ausland
Falls es im Ausland zu einem Unfall kommen sollte, ist es wichtig, immer die Polizei hinzuzuziehen, die eigene grüne Versicherungskarte vorzulegen und die Daten der Versicherungskarte des Unfallgegners aufzunehmen. Die Karte dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und erleichtert nach einem Unfall die Schadensregulierung deutlich. In einigen Ländern, wie Marokko, Polen oder Tschechien ist die Karte zur Einreise unbedingt erforderlich. In Italien und Spanien wird sie bei einem Unfall verlangt.
Warnweste einpacken
Neben der Versicherungskarte sollte unbedingt auch eine Warnweste für die Fahrt in den Urlaub eingepackt werden. Denn, anders als in Deutschland, ist es in den meisten Ländern der Europäischen Union Pflicht, eine Leuchtweste im Fahrzeug mit sich zu führen. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder. Während Italien mit 36 Euro noch ein vergleichsweise gnädiges Bußgeld verhängt, verlangt Frankreich schon 90 Euro, Portugal sogar zwischen 120 und 600 Euro. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Warnwesten, die diese Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Kauf sollte auf diese Kennzeichnung geachtet werden, da teilweise noch ältere Westen im Handel sind, welche die Anforderungen an die Norm EN 471 noch nicht erfüllen.
Pannenhilfe von Arval
Arval-Kunden mit Full Service-Modul Schadensmanagement sind bei einer Panne oder einem Unfall im Ausland gut abgesichert. Über die Arval-Hotline
00800 - 00825500
wird von Deutschland aus rasch die nötige Unterstützung, gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit der Schwestergesellschaft vor Ort, organisiert. Der Fahrer muss in der Regel auch nicht in Vorleistung gehen – dies übernimmt Arval. Die Werkstattwahl oder das Bereitstellen von Ersatzfahrzeugen hängt vom Urlaubsland und vom Fahrzeugtyp ab. Am besten informieren Sie sich vorher bei Ihrem Kundenbetreuer.


